Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Jänner 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Großwilfersdorf (politischer Bezirk Fürstenfeld)
LGBL_ST_19750207_16Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Jänner 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Großwilfersdorf (politischer Bezirk Fürstenfeld)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
07.02.1975
Fundstelle
LGBl. Nr. 16/1975 Stück 3
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 20. Jänner 1975 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Großwilfersdorf (politischer Bezirk Fürstenfeld)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und des Gesetzes LGBl. Nr. 9/ 1973, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Fürstenfeld gelegenen
Gemeinde Großwilfersdorf wird mit Wirkung vom 1. März 1975 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem von Blau zu Gold gespaltenen Schild
vorn eine aus grünem Dreiberg auf grünem Halm
wachsende goldene Ähre, in der Schildmitte belegt
mit einem goldenen Ährenkranz, im hinteren Feld
ein schwarzer aufgerichteter Wolf".
§ 2
Die der Gemeinde Großwilfersdorf ausgefertigte
Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung
in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl
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