Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Jänner 1975 über die Änderung der Namen der in der Gemeinde Kainbach gelegenen Ortschaften „Hönigthal" in „Hönigtal" und „Schafthal" in „Schaftal" (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBL_ST_19750127_4Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Jänner 1975 über die Änderung der Namen der in der Gemeinde Kainbach gelegenen Ortschaften „Hönigthal" in „Hönigtal" und „Schafthal" in „Schaftal" (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
27.01.1975
Fundstelle
LGBl. Nr. 4/1975 Stück 1
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Jänner 1975 über die Änderung
der Namen der in der G~meinde Kainbach gelegenen Ortschaften „Hönigthal" in „Hönigtal"
und „Schafthal" in „Schaftal" (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und des , Gesetzes
LGBl. Nr. 9/1973, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk GrazUmgebung gelegenen Gemeinde Kainbach in der Sitzung •vom 2. Juli 1974 beschlossenen Änderung des Namens der Ortschaften „Hönigthal" in „Hönigtal" und „Schafthal" in „Schaftal" gemäß § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Februar 1975 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.