Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 14. Jänner 1974, mit der ein Schulversuch einer zweijährigen landwirtschaftlichen Fachschule angeordnet und der Lehrplan erlassen wird
LGBL_ST_19740201_7Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 14. Jänner 1974, mit der ein Schulversuch einer zweijährigen landwirtschaftlichen Fachschule angeordnet und der Lehrplan erlassen wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
01.02.1974
Fundstelle
LGBl. Nr. 7/1974 Stück 2
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 14. Jänner 1974, mit der ein Schulversuch einer zweijährigen landwirtschaftlichen
Fachschule angeordnet und der Lehrplan
erlassen wird
Auf Grund der §§' 4, 11 und 28 des Steiermärkischen
Landwirtschaftlichen Schulgesetze.s, LGBl. Nr. 19/1969, wird verordnet: ·
§ 1
Zur Erprobung besonderer pädagogischer und schulorganisatorischer Maßnahmen wird in der Landwirtschaftlichen Fachschule Kobenz, beginnend mit dem Schuljahr 1973/74, ein Schulversuch einer zweijährigen landwirtschaftlichen Fachschule mit der Fachrichtung Landwirtschaft durchg.eführt.
§ 2
Die zweijährige landwirtschaftliche Fachschule mit
der Fachrichtung Landwirtschaft umfaßt 4 Semester.
Das 1. und 2. Semester ist als zusammenhängende Einheit in einem Schuljahr zu führen. Das 3. und 4. Semester kann alternativ entweder im Anschluß an das 2. Semester als weiteres Schuljahr oder in 2 aufeinanderfolgenden Winterhalbjahren eingerichtet werden.
§ 3
Für den Schulversuch wird der einen Bestandteil der Verordnung bildende Lehrplan (Anlage) erlassen.
§ 4
Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung
in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Niederl
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