Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. September 1981 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Thörl
Stammfassung: LGBl. Nr. 119/1981
Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:
§ 1
Die in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage dargestellten Teile der Gemeinde Thörl werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.