Fiakergesetz; Änderung
LGBLA_SA_20260513_42Fiakergesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20260513_42/image001.jpg
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Fiakergesetz, LGBl Nr 68/1995, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 35/2017, wird geändert wie folgt:
Im § 10 wird in der lit e der Punkt am Ende durch einen Strichpunkt ersetzt und nach lit e angefügt:
Im § 15 wird angefügt:
„(9) § 10 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 42/2026 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Eine auf die geänderte Bestimmung gestützte Verordnung kann bereits vor dem Zeitpunkt gemäß dem ersten Satz erlassen werden, jedoch frühestens mit diesem Zeitpunkt in Kraft treten.“
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.