Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung hinsichtlich der Gemeinden Adnet und Lend; Änderung
LGBLA_SA_20260330_26Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung hinsichtlich der Gemeinden Adnet und Lend; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 45 Abs 3 der Salzburger Gemeindeordnung 2019 – GdO 2019, LGBl Nr 9/2020, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung, LGBl Nr 72/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 2/2026, wird geändert wie folgt:
1.1. Im Abs 1 wird vor der Wortfolge „Bad Gastein“ das Wort „Adnet“ eingefügt.
1.2. Im Abs 1 wird vor der Wortfolge „Maria Alm am Steinernen Meer“ das Wort „Lend“ eingefügt.
1.3. Im Abs 2 wird der Klammerausdruck „(§ 4 Abs 1 bis 26)“ durch den Klammerausdruck „(§ 4 Abs 1 bis 27)“ ersetzt.
„(27) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 26/2026 tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft. Dieser Tag ist für die Gemeinden Adnet und Lend der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung im Sinn von § 2 Abs 2.“
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