Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2026
LGBLA_SA_20251218_127Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2026Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes – S.KJHG, LGBl Nr 32/2015, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2026:
für die Unterhaltskosten
680 €
für den Erziehungsaufwand
für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
183 €
für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
306 €
für Kinder ab dem 11. Lebensjahr
342 €
Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2026 ................................. 785,03 €.
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