Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung; Änderung
LGBLA_SA_20251217_122Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des Art 42 Abs 1a des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 – L-VG, LGBl Nr 25/1999, in der geltenden Fassung und § 2 des Ämter-der-Landesregierungen-Bundesverfassungsgesetzes, BGBl Nr 289/1925, in der geltenden Fassung wird mit Zustimmung der Landesregierung verordnet:
Die Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung, LGBl Nr 126/2022, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 115/2024 wird geändert wie folgt:
„(4) Die Anlage und der Anhang in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 122/2025 treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.“
2.1. Im Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.1.1. Das Referat 0/02 – Landesbuchhaltung entfällt samt Geschäftsbereich.
2.1.2. Der Geschäftsbereich der Fachgruppe 0/2 – Informatik und Interne Dienste lautet mit Ausnahme des Referats 0/24:
„Stabsstelle Zentrale IT-Dienste: Entwicklung und Umsetzung der IT-Strategie des Landes im Einklang mit zentralen Vorgaben des Landesamtsdirektors; Koordination der Entwicklung und Umsetzung der Fachgruppenstrategie; Koordination der Angelegenheiten der Organisationsentwicklung der Fachgruppe; Projektmanagement für strategische IT-Projekte; Festlegung und Weiterentwicklung von IT-Standards (zB Digitalisierung, Architektur, Infrastruktur), IT-Richtlinien und IT-Prozessen des Landes; zentrale Ansprechstelle für Datenschutzangelegenheiten der Dienststellen des Amtes und der Bezirkshauptmannschaften; zentrale Koordinationstätigkeiten in Angelegenheiten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG); operative Einsatzkoordination im Krisenfall im Zuständigkeitsbereich der Fachgruppe; zentraler IT-Einkauf mit Materialverwaltung und Lizenzmanagement; zentrale Budget- und Finanzplanung, Bewirtschaftung, Controlling sowie Rechnungsstelle der Fachgruppe.
Systemprogrammierung: Auswahl, Integration und Betreuung von IT-Lösungen am Arbeitsplatz;
IT-Benutzerunterstützung: Betriebs des Helpdesk als First-Level-Support für alle Fehler im Betrieb von IT-Lösungen; zentrale Ansprechstelle für IT-Angelegenheiten der Dienststellen des Amtes und der Bezirkshauptmannschaften; Gestaltung, Installation und Wartung der am Arbeitsplatz eingesetzten IT-Lösungen einschließlich Berechtigungsvergabe;
Telefonzentrale: Telefonvermittlung.
IT-Betrieb: Sicherstellung des operativen Betriebs und der Verfügbarkeit des Landesnetzes sowie der daran angeschlossenen IT-Lösungen;
IT-Systemintegration: Auswahl, Integration und Betreuung einschließlich Architektur von IT-Lösungen im Serverbereich;
Netzwerk- und IT-Sicherheit: Gestaltung und Parametrisierung einschließlich Architektur des Landesnetzwerkes; Überwachung der Netzwerksicherheit und Umsetzung von Sicherheits- und Notfallmaßnahmen im Bereich der IT-Infrastruktur; Steuerung der Angelegenheiten der IT-Sicherheit des Landesnetzes;
Hausdruckerei: Übernahme und Aufbereitung von Daten für Druck und Versand;
Poststelle: Verteilung und Versand aller Poststücke.
IT-Produktmanagement: Entwicklung und Umsetzung von Produktstrategien für IT-Lösungen einschließlich IT-Projektleitungen; Prüfung, Detailplanung und Umsetzung von IT-Entwicklungsaufträgen;
Entwicklung Daten, GIS und Software-Dienste: Entwicklung einschließlich Architektur von IT-Lösungen im Bereich Daten, GIS und Software-Dienste;
Entwicklung Applikationen: Entwicklung einschließlich Architektur von IT-Lösungen im Bereich Endanwender-Applikationen;
SAP ERP: Entwicklung einschließlich Architektur von IT-Lösungen im SAP-Enterprise Ressource Planning Umfeld;
SAP HCM: Entwicklung einschließlich Architektur von IT-Lösungen im SAP-Human Capitel Management Umfeld.“
2.2. Im Geschäftsbereich der Abteilung 1 – Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.2.1. Im Geschäftsbereich der zentralen Dienste entfällt die Wortfolge „Koordinationsstelle zur Bewältigung des Arbeitskräftemangels inklusive Aufbau und Etablierung eines Welcome Centers;“.
2.2.2. In der Bezeichnung und im Geschäftsbereich des Referats 1/01 – Regionalentwicklung und EU-Regionalpolitik werden folgende Änderungen vorgenommen:
In der Referatsbezeichnung wird die Wortfolge „und aktive Arbeitsmarktpolitik“ angefügt und wird im Geschäftsbereich die Wortfolge „; Angelegenheiten der Arbeitsstiftungen“ ersetzt durch die Wortfolge „und Arbeitsstiftungen sowie Maßnahmen zur Bewältigung des Arbeitskräftemangels (zB Welcome Center); Entwicklung und Umsetzung der Arbeits- und Fachkräftestrategie des Landes“.
2.2.3. Im Geschäftsbereich des Referats 1/03 – Gemeindeaufsicht entfällt die Wortfolge „wirtschaftliche Überprüfung der Tourismusverbände und Kurfonds;“.
2.2.4. Im Geschäftsbereich des Referats 1/04 – Tourismus und Gemeindefinanzierung entfällt die Wortfolge „Beratung in Angelegenheiten der wirtschaftlichen Gemeindeentwicklung (keine Projektberatung);“.
2.3. Im Geschäftsbereich der Abteilung 2 – Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.3.1. Im Geschäftsbereich des Referats 2/01 – Recht, Aufsicht und Förderung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen werden nach dem Wort „Qualitätssicherung“ die Wortfolge „in Bezug auf die Prozessqualität“ eingefügt, die Wortfolge „pädagogische Aufsicht“ durch die Wortfolge „Aufsicht in Bezug auf die Strukturqualität“ ersetzt; es entfällt die Wortfolge „Mobile Sonderkindergartenpädagoginnen und Mobile Sonderkindergartenpädagogen;“ und wird vor dem Wort „Elternservicestelle“ die Wortfolge „Ausübung der Rechtsträgerschaft der Betriebskinderbetreuungseinrichtungen des Landes;“ eingefügt.
2.3.2 Im Geschäftsbereich des Referats 2/02 – Erwachsenenbildung und Bildungsplanung entfällt die Wortfolge „Erstellung des Dienstpostenplans gemäß Art IV Abs 2 des Bundesverfassungsgesetzes BGBl Nr 215/1962;“.
2.3.3. In der Bezeichnung und im Geschäftsbereich des Referats 2/03 – Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen sowie bei den angegliederten Einrichtungen werden folgende Änderungen vorgenommen:
In der Referatsbezeichnung wird das Wort „Museen“ durch das Wort „Regionalmuseen“ ersetzt, im Geschäftsbereich wird die Wortfolge „Vergabe von Darlehen, Auszeichnungen und Preisen“ durch die Wortfolge „Auszeichnungen und Preise“ ersetzt und entfällt die Wortfolge „; hauptamtlich geführte Museen, insbesondere Haus der Natur, Keltenmuseum Hallein, Museum der Moderne Salzburg, Salzburg Museum und DomQuartier Salzburg, soweit nicht die Abteilung 8 zuständig ist, und die dem Referat angegliederten Einrichtungen Residenzgalerie und Salzburger Freilichtmuseum inklusive der Förderung von Musikkooperationen; übergreifende Veranstaltungen und Vermittlungsprojekte in bzw für die hauptamtlich geführten Museen“. Bei den angegliederten Einrichtungen entfällt die Wortfolge „Residenzgalerie Salzburg, Salzburger Freilichtmuseum,“.
2.3.4. In der Bezeichnung, im Geschäftsbereich des Referats 2/04 – Kunst und Kultur sowie bei den angegliederten Einrichtungen werden folgende Änderungen vorgenommen:
In der Referatsbezeichnung wird die Wortfolge „Kunst und Kultur“ durch die Wortfolge „Kunst, Kultur und Kulturbetriebe“ ersetzt. Im Geschäftsbereich wird das Wort „Theatererhalterverband“ durch die Wortfolge „Bühnenverein der Österreichischen Bundesländer und Städte“ ersetzt und wird vor dem abschließenden Punkt angefügt: „; Angelegenheiten der hauptamtlich geführten Museen, insbesondere Haus der Natur, Keltenmuseum Hallein, Museum der Moderne Salzburg, Salzburg Museum und DomQuartier Salzburg, soweit nicht die Abteilung 8 zuständig ist, und der dem Referat angegliederten Einrichtungen Residenzgalerie und Salzburger Freilichtmuseum inklusive der Förderung von Museumskooperationen und Museumsinitiativen, von übergreifenden Veranstaltungen sowie Förderungen zur Stärkung der Museumslandschaft der hauptamtlich geführten Museen“. Bei den angegliederten Einrichtungen wird vor dem Wort „Internationale“ die Wortfolge „Residenzgalerie Salzburg, Salzburger Freilichtmuseum,“ eingefügt.
2.3.5. Im Geschäftsbereich des Referats 2/06 – Jugend, Familie, Integration, Generationen wird nach dem Wort „Projekte;“ die Wortfolge „Salzburger Familienpass, Familienjournal und Familienpass-Angebote in der Land Salzburg-App; Elternbriefe;“ eingefügt.
2.3.6. Der Geschäftsbereich des Referats 2/07 – Landessportbüro lautet: „Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Sportwesens einschließlich der Sportförderung und das Anbieten von Serviceleistungen für den Sportbereich; Angelegenheiten betreffend das ULSZ Rif, die SWS-Stadion Wals-Salzburg GmbH und die Nationale Anti Doping Agentur Austria GmbH, sofern nicht eine Zuständigkeit der Abteilung 8 gegeben ist; Aufsicht über die Salzburger Landessportorganisation; rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Sportschulwesens mit Ausnahme der Angelegenheiten des Berg- und Schiführerwesens einschließlich der Schischulen.“
2.3.7. Im Geschäftsbereich des Referats 2/08 – Elementarbildung und Qualitätsmanagement wird die Wortfolge „Pädagogische Beratung und“ durch die Wortfolge „Pädagogische Aufsicht und Beratung in Bezug auf die Prozessqualität, sowie Beratung zum“ ersetzt, wird ferner nach dem Wort „Elementarpädagogik“ die Wortfolge „im speziellen im Bereich Sprache und Interkulturalität“ eingefügt und wird die Wortfolge „; Mobiles Beratungsteam“ durch die Wortfolge „sowie Unterstützungsmaßnahmen durch das Mobile Beratungsteam“ ersetzt.
2.4. Im Geschäftsbereich der Abteilung 3 – Soziales werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.4.1. Im Geschäftsbereich des Referats 3/01 – Pflege und Betreuung wird vor dem Wort „Sozialhilfe“ die Wortfolge „Oberbehördenfunktion in Vollziehung des Salzburger Sozialhilfegesetzes;“ eingefügt.
2.4.2. Im Geschäftsbereich des Referats 3/02 – Kinder- und Jugendhilfe wird vor der Wortfolge „Volle Erziehung“ die Wortfolge „Oberbehördenfunktion in Angelegenheiten des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes;“ eingefügt.
2.4.3. Im Geschäftsbereich des Referats 3/03 – Soziale Absicherung und Eingliederung wird vor dem Wort „Sozialunterstützung“ die Wortfolge „Oberbehördenfunktion in Vollziehung des Salzburger Sozialunterstützungsgesetzes;“ eingefügt.
2.4.4. Im Referat 3/04 – Psychosozialer Dienst wird die Wortfolge „, Sozialarbeit und diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege“ durch die Wortfolge „und Sozialarbeit“ ersetzt.
2.4.5. Im Referat 3/05 – Behinderung und Inklusion wird vor dem Wort „Leistungen“ die Wortfolge „Oberbehördenfunktion in Vollziehung des Salzburger Teilhabegesetzes;“ eingefügt.
2.5. Im Geschäftsbereich der Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.5.1. Bei den Angliederungen des Referats 4/02 – Landesforstdirektion wird das Wort „Landesforstgarten“ durch die Wortfolge „die Außenstelle Pinzgau“ ersetzt.
2.5.2. Im Geschäftsbereich des Referats 4/03 – Landesveterinärdirektion entfällt die Wortfolge „wildökologische Expertisen im Zusammenhang mit Tierarten, die dem Jagdgesetz unterliegen;“ und wird nach dem Wort „Strahlenschutzes“ vor dem abschließenden Punkt eingefügt: „; sachlich in Betracht kommende Oberbehörde im Bereich Veterinärwesen“.
2.5.3. Im Geschäftsbereich des Referats 4/05 – Technische Bodenerneuerung wird die Wortfolge „Projektierung und Errichtung von Wirtschaftswegen“ durch die Wortfolge „Projektierung, Errichtung und Förderung von Wirtschaftswegen“ ersetzt.
2.5.4. Im Geschäftsbereich des Referats 4/06 – Ländliche Verkehrsinfrastruktur wird die Wortfolge „Wirtschaftswegen sowie landwirtschaftlichen Materialseilbahnen“ durch die Wortfolge „Wirtschaftswegen; Förderung von landwirtschaftlichen Materialseilbahnen“ ersetzt und entfällt die Wortfolge „mit Ausnahme der Anteilsbemessung und der Berechnung von Beitragsleistungen nach dem Salzburger Landesstraßengesetz“.
2.5.5. Im Geschäftsbereich des Referats 4/07 – Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen wird nach dem Wort „Gebietskörperschaften“ die Wortfolge „sowie der Freistellungsentschädigung für Einsatzkräfte an Unternehmen“ eingefügt.
2.5.6. In der Bezeichnung und im Geschäftsbereich des Referats 4/08 – Ländliche Entwicklung und Bildung entfallen in der Bezeichnung die Wortfolge „und Bildung“ und im Geschäftsbereich die Wortfolgen „Ländliche Entwicklung:“ sowie „Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der Land- und Forstwirtschaft;“.
2.5.7. Im Geschäftsbereich des Referats 4/09 – Grundverkehr, Jagd und Fischerei wird vor dem Wort „Sachverständigendienst“ die Wortfolge „sachlich in Betracht kommende Oberbehörde in Angelegenheiten des Jagd- und Fischereiwesens;“ eingefügt.
2.5.8. Im Geschäftsbereich des Referats 4/11 – Landwirtschaftliches Schulwesen und Betriebe entfällt die Wortfolge „dienst- und besoldungsrechtliche Angelegenheiten der Bediensteten dieser Schulen, Schülerheime und Lehrbetriebe;“.
2.6. Im Geschäftsbereich der Abteilung 5 – Natur- und Umweltschutz, Gewerbe werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.6.1. Im Geschäftsbereich der Stabsstelle Gewerbeangelegenheiten wird nach dem Wort „Wetten;“ die Wortfolge „Wahrnehmung der Funktion der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde in den vorgenannten Materien;“ eingefügt.
2.6.2. Der Geschäftsbereich des Referats 5/03 – Chemie und Umwelttechnik lautet: „Allgemeine fachliche Angelegenheiten des Umweltschutzes, soweit sie nicht in anderen Abteilungen oder Referaten besorgt werden; chemisch-umwelttechnischer Sachverständigendienst für die Bereiche Luft, Wasser und Boden, soweit sie nicht in anderen Abteilungen oder Referaten besorgt werden; chemisch-umwelttechnischer Sachverständigendienst für die Störfallvorsorge; chemisch-umwelttechnische Rufbereitschaft; Sachverständigendienst für die Aufbereitung von Trink-, Bade- und Beschneiungswasser; Sachverständigenkoordination in Verfahren für das Sicherheitsmanagement; fachliche Belange des Chemikalienrechts; Chemikalieninspektion; Planung, Koordination und Durchführung von Umweltinspektionen im Auftrag der zuständigen Behörden; fachliche Aspekte der Raum- und Prozesswärmeerzeugung durch Verbrennungsanlagen.“
2.6.2. Im Referat 5/04 – Umweltbezogenes Anlagenrecht entfällt die Wortfolge „sowie des Biozid-Produkte-Gesetzes“ und wird die Wortfolge „Koordination und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetz, soweit nicht besondere Zuständigkeiten gegeben sind“ durch die Wortfolge „Angelegenheiten des Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetzes nur insoweit, als es sich nicht um eine Anfrage zu einer Materie oder einem Fachbereich handelt, die bzw der dem Geschäftsbereich einer anderen Abteilung unterliegt“ und wird vor dem abschließenden Punkt angefügt: „; Wahrnehmung der Funktion der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde in den vorgenannten Materien“.
2.6.3. Im Referat 5/05 – Naturschutzrecht, Landschaftsplanung und Vertragsnaturschutz wird vor dem abschließenden Punkt angefügt: „; Wahrnehmung der Funktion der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde in Angelegenheiten des Natur- und Höhlenschutzes“.
2.6.4. Im Referat 5/06 – Naturschutzgrundlagen und Sachverständigendienst wird die Wortfolge „Öffentlichkeitsarbeit mit dem Landes-Medienzentrum“ durch die Wortfolge „Bewusstseinsbildung für Naturschutz“ ersetzt.
2.6.5. Der Geschäftsbereich des Referats 5/08 – Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Abfallwirtschaft lautet: „Klimaschutzkoordination inklusive Vertretung des Landes in den jeweiligen Abstimmungsgremien zwischen Bund und Ländern für Klimaschutz und Klimawandelanpassungsfragen; Weiterentwicklung und Umsetzungskoordination der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 und der Klimawandelanpassungsstrategie Salzburg; Koordination und Umsetzung nachhaltiger Entwicklung im Umweltbereich, insbesondere betreffend Programme Zukunftsraum Gemeinde, Umweltbildung sowie Green Events Salzburg; Bewusstseinsbildung für den Umweltschutz; Umweltplanung; Sachverständigendienst für den Bereich Klimaschutz; Sachverständigendienst für den Bereich Abfallwirtschaft und Abfalltechnik; Sachverständigendienst und Projektleitung bei der Altlastenerkundung und Sanierung; Sachverständigendienst für kontaminierte Standorte; sachverständige Bearbeitung von Wechselwirkungen von Luft, Wasser, Boden und Abfall; abfallwirtschaftliche Planung des Landes; fachliche Angelegenheiten des Salzburger Abfallwirtschaftsgesetzes; Angelegenheiten der kommunalen Abfallwirtschaft; Koordination des elektronischen Datenmanagements Umwelt (edm) für das Land Salzburg; Abfallbeauftragter der Landes; Angelegenheiten des Umwelt Service Salzburg.“
2.7. Im Geschäftsbereich der Abteilung 6 – Infrastruktur und Verkehr werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.7.1. Im Geschäftsbereich der Zentralen Dienste wird die Wortfolge „Rechtsangelegenheiten im Bereich Tiefbau“ durch die Wortfolge „Rechtsangelegenheiten der Abteilung, soweit diese nicht einem Referat zugewiesen sind; rechtliche Ziviltechnikerangelegenheiten; grundbuchsrechtliche Durchführung des Grunderwerbs für Landesstraßen B und L; zivilrechtliche Vertretung des Landes vor den ordentlichen Gerichten in Angelegenheiten der Abteilung“ ersetzt.
2.7.2. Im Geschäftsbereich des Referats 6/03 – Landeshochbau wird die Wortfolge „Rechtsangelegenheiten im Bereich Hochbau; rechtliche Ziviltechnikerangelegenheiten; Vorbereitung des Grunderwerbs für Landesstraßen samt grundbücherlicher Durchführung; Sondernutzungen an Landesstraßen B und L“ durch die Wortfolge „Vorbereitung des Grunderwerbs für Landesstraßen“ ersetzt.
2.7.3. Die Bezeichnung des Referats 6/06 lautet: „Straßen- und Tunnelbau“.
2.7.4. Im Geschäftsbereich des Referats 6/10 – Verkehrsunternehmen werden nach dem Wort „Schifffahrtswesens“ die Wortfolge „samt Oberbehördenfunktion“ und nach dem Wort „Güterkraftverkehr;“ die Wortfolge „Oberbehördenfunktion in Vollziehung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes und des Güterbeförderungsgesetzes;“ eingefügt.
2.8. Im Geschäftsbereich der Abteilung 7 – Wasser werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.8.1. Im Geschäftsbereich der Stabsstelle strategische Planung und zentrale Koordination wird die Wortfolge „Zentrale Kanzlei; zentrale Rechnungsstelle“ durch die Wortfolge „Zentrale Rechnungsstelle“ ersetzt.
2.8.2. Im Geschäftsbereich des Referats 7/01 – Wasser- und Energierecht wird vor dem abschließenden Punkt angefügt: „; Wahrnehmung der Funktion als Oberbehörde“.
2.9. Im Geschäftsbereich der Abteilung 8 – Finanz- und Vermögensverwaltung werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.9.1. Der Geschäftsbereich des Referats 8/03 – Zivilrechtsangelegenheiten und Landesliegenschaften lautet: „Mitwirkung an der Verfügung über Landesliegenschaften (einschließlich Gebäude), ausgenommen Sonderregelungen in dieser Verordnung sowie Fälle, die unter Art 48 Abs 2 zweiter Satz L-VG fallen oder bei denen der Schätzwert/Preis unter € 300.000 liegt oder es sich um Grundeinlösungsverfahren bei Straßen- oder Wasserbauprojekten handelt;
Zivilrecht: Wahrnehmung oder Veranlassung der vorprozessualen zivilrechtlichen Vertretung des Landes sowie der Vertretung des Landes vor den ordentlichen Gerichten, sofern der Streitgegenstand nicht in die Zuständigkeit einer anderen Organisationseinheit des Landes fällt; allgemeine Vertragsrechtsangelegenheiten des Landes; Koordination Service-Center Vertragsrecht; Vertretung des Landes in allen Amtshaftungsverfahren; Forderungsmanagement im Auftrag der Dienststellen;
Amtsraummanagement (im Auftrag des Landesamtsdirektors): Zuordnung von Amtsräumen gemäß den Bedarfsmeldungen der Dienststellen inklusive allfälliger Anmietungen und Übersiedlungsaufgaben; Ausstattung mit Büromobiliar; Gestaltung der Betriebsabläufe im Landesdienstleistungszentrum bzw in Amtsgebäuden; Verwaltung von Zutritts- und Parkberechtigungen; Verwaltung von Mobilien des Landes, soweit nicht eine andere Abteilung fachlich zuständig ist;
Liegenschaftsverwaltung: Verwaltung von Liegenschaften (Amtsräume und Amtsgebäude sowie sonstige bebaute und unbebaute Liegenschaften), soweit eine Liegenschaft nicht einer anderen Organisationseinheit des Landes eindeutig zugewiesen ist oder von der Bildungsdirektion für schulische Zwecke genutzt wird; Facility Services (Hausmeister- und Portierdienste, Reinigungsaufgaben);
Reinigungsdienste: Gebäude- und Raumreinigung; Aufsicht der Fremdreinigung.“
2.9.2. Im Geschäftsbereich des Referats 8/04 – Beteiligungen werden nach der Wortfolge „Beteiligungsstrategie des Landes“ die Wortfolge „einschließlich Angelegenheiten der Mitgliedschaften“ und nach der Wortfolge „Beteiligungsmanagement, -verwaltung und -controlling“ die Wortfolge „(insbesondere hinsichtlich der Finanz- und Personalressourcen unter Einbindung der Aufsicht über andere personalführende Stellen und auf Basis der zentralen Informationssysteme des Landes und der Beteiligungsunternehmen); Unterstützung bei der Personalgewinnung von Führungskräften mit Prozessverantwortung von 8/04“ eingefügt. Nach dem Wort „Sonderstrukturen“ wird das Zeichen „)“ eingefügt. Die Wortfolgen „Unterstützung bei der Personalgewinnung von Führungskräften mit Prozessverantwortung von 8/04; Personalcontrolling (unter Einbindung der Aufsicht über andere personalführende Stellen in der Fachgruppe 0/4 und auf Basis der zentralen Informationssysteme des Landes und der Beteiligungsunternehmen;“ sowie „; Angelegenheiten der Mitgliedschaften des Landes Salzburg“ entfallen.
2.9.3. Nach den Angliederungen zum Referat 8/04 wird angefügt:
Erstellung des Rechnungsabschlusses des Landes;
SAP-/IT-Projekt- und Prozessmanagement im Buchhaltungsbereich;
Anlagenbuchhaltung: laufende Zu- und Abgangsbuchungen im Sachanlagevermögen; Überwachung der Inventarverwaltung;
Hauptbuchhaltung und First Level Control: Überwachung der Bestandskonten (ausgenommen Sachanlagevermögen); Überprüfung der nicht voranschlagswirksamen Gebarung; Forderungsabschreibungen; Steuerabrechnungen und Abrechnungen der Konkurrenzgebarung; First Level Control bei EU-Projekten (bescheinigende Stelle);
Geschäftspartnerbuchhaltung und Zahlungsverkehr: Überprüfung der laufenden kreditorischen und debitorischen Anweisungen; Geschäftspartneradministration; Zahlungsvollzug und Erfassung von von außen einlangenden Finanzmitteln; Bankkontenverwaltung und ausschließliche Kompetenz zur Eröffnung und Schließung von Bankkonten für das Land; Liquiditätsplanung auf Bankkontenebene nach Vorgabe des Referats 8/02 und Deckung des Liquiditätsbedarfs durch interne Kontoüberstellungen.“
2.10. Im Geschäftsbereich der Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.10.1. Im Geschäftsbereich des Referats 10/01 – Zentrale Dienste, allgemeine Angelegenheiten des Wohnungswesens, Controlling entfällt das Wort „; Wohnbauprogramm“.
2.10.2. Der Geschäftsbereich des Referats 10/02 – Wohnbauförderung lautet: „Durchführung sämtlicher Förderungsmaßnahmen und Bearbeitung laufender Förderungen nach dem geltenden S.WFG 2025 sowie nach S.WFG 2015 und den Wohnbauförderungsgesetzen 1954, 1968, 1984 und 1990 sowie allen sonstigen Landes- und Bundes-(Sonder-)wohnbauförderungsgesetzen samt der entsprechenden Umsetzung in der Objekt- und Subjektförderung, davon ausgenommen ist der 6. Unterabschnitt des 2. Abschnitts des S.WFG 2025 (Wohnbeihilfe); Wohnberatung im Rahmen der Fördermaßnahmen des Referats; Mittel für nachhaltiges Bauen.“
2.10.3. Im Geschäftsbereich des Referats 10/03 – Rechtsangelegenheiten Planen, Bauen, Wohnen wird vor dem abschließenden Punkt angefügt: „; Oberbehördenfunktion in Angelegenheiten des Bau- und Raumordnungsrechts; Oberbehördenfunktion in Angelegenheiten des Abgabenwesens nach ROG und ZWAG“.
2.10.4. Der Geschäftsbereich des Referats 10/05 – Wohnbeihilfe lautet: „Abwicklung und Koordination sämtlicher Förderungsmaßnahmen und Bearbeitungen damit zusammenhängender Angelegenheiten nach dem 6. Unterabschnitt des 2. Abschnittes des S.WFG 2025 (Wohnbeihilfe bei Miete); fachliche und rechtliche Beurteilung der Förderansuchen sowie gesetzliche und technische Weiterentwicklung der Gesetzesmaterie; Wohnberatung (Schalterdienst und telefonischer 1st-Level-Support im Rahmen der Fördermaßnahmen des Referats).“
3.1. Betreffend die direkten und indirekten Beteiligungsgesellschaften:
3.1.1. In der neunten, zehnten und elften Zeile wird jeweils der Ausdruck „2/03“ durch den Ausdruck „2/04“ ersetzt.
3.1.2. Nach der die HTA Austria – Austrian Institute for Health Technology Assessment GmbH betreffenden Zeile wird folgende Zeile eingefügt:
“
Abt. 9
9/03
Land Salzburg Gesundheits-Holding GmbH
”
3.2. Betreffend die Betriebsähnlichen Einrichtungen wird in der zweiten und dritten Zeile jeweils der Ausdruck „2/03“ durch den Ausdruck „2/04“ ersetzt.
3.3. Betreffend die Sonderstrukturen und sonstigen beherrschten Einrichtungen:
3.3.1. In der achten und in der elften Zeile wird jeweils der Ausdruck „2/03“ durch den Ausdruck „2/04“ ersetzt.
3.3.2. In der viertletzten Zeile wird nach dem Wort „Mönchsberg“ der Klammerausdruck „(Verein)“ angefügt.
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