Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsverordnung 2019 – S.KBBVO; Änderung
LGBLA_SA_20250811_88Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsverordnung 2019 – S.KBBVO; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund der §§ 28 Abs 12, 29 Abs 2 und 65 Z 9 des Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2019 – S.KBBG, LGBl Nr 57/2019, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsverordnung 2019 – S.KBBVO, LGBl Nr 58/2019, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 7/2024, wird geändert wie folgt:
1.1. Nach der den § 18 betreffenden Zeile wird eingefügt:
1.2. Abschnitt 3a, dessen Abschnittsbezeichnung sowie die die §§ 18a bis 18f betreffenden Zeilen entfallen.
1.3. Die Abschnittsbezeichnung „3b. Abschnitt“ wird durch die Abschnittsbezeichnung „4. Abschnitt“ ersetzt.
1.4. Die die §§ 18g, 18h und 18i betreffenden Zeilen lauten:
1.5. Die Abschnittsbezeichnung „4. Abschnitt“ wird durch die Abschnittsbezeichnung „5. Abschnitt“ ersetzt.
Im § 16b wird angefügt:
Im § 16c werden folgende Änderungen vorgenommen:
3.1. Im Abs 1 wird die Wortfolge „und 2024/2025“ durch die Wortfolge „, 2024/2025 und 2025/2026“ ersetzt.
3.2. Abs 4a letzter Satz entfällt.
Zur Abwicklung der Förderungen kann die Landesregierung festlegen, dass Datenübermittlungen über den Portalverbund, das Unternehmensserviceportal (USP) oder das Bürgerportal des Landes Salzburg unter Verwendung der E-ID oder eines vergleichbaren Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahrens zu erfolgen haben.“
Abschnitt 3a, dessen Abschnittsbezeichnung sowie die §§ 18a bis 18f samt Überschriften entfallen.
Die Abschnittsbezeichnung „3b. Abschnitt“ wird durch die Abschnittsbezeichnung „4. Abschnitt“ ersetzt.
Die §§ 18g, 18h und 18i erhalten die neue Bezeichnung „§ 18b“, „§ 18c“ und „§ 18d“.
Im § 18b (neu) wird im Einleitungssatz die Wortfolge „Im Sinn der §§ 18h und 18i“ durch die Wortfolge „Im Sinn der §§ 18c und 18d“ ersetzt.
Im § 18c (neu) werden folgende Änderungen vorgenommen:
9.1. Die Absatzbezeichnung „(1)“ entfällt.
9.2. Abs 2 entfällt.
Die Abschnittsbezeichnung „4. Abschnitt“ wird durch die Abschnittsbezeichnung „5. Abschnitt“ ersetzt.
Nach § 32 wird angefügt:
Das Inhaltsverzeichnis sowie die §§ 16b, 16c 18a, 18b, 18c und 18d in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 88/2025 treten mit dem auf deren Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zugleich treten die §§ 16c Abs 4a, letzter Satz und 18a bis 18f samt deren Überschriften in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 7/2024 außer Kraft.“
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