Bau-Delegierungsverordnung; Änderung
LGBLA_SA_20250806_86Bau-Delegierungsverordnung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des Art 118 Abs 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl Nr 1/1930, in der geltenden Fassung, sowie auf Antrag der Gemeinde Golling an der Salzach wird verordnet:
Die Bau-Delegierungsverordnung - BauDelV, LGBl Nr 97/2024, wird wie folgt geändert:
Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 86/2025 tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.“
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