Salzburger Stadtrecht 1966; Änderung
LGBLA_SA_20250616_54Salzburger Stadtrecht 1966; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20250616_54/image001.jpg
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Stadtrecht 1966, LGBl Nr 47/1966, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 29/2025, wird geändert wie folgt:
Im § 20a Abs 5 wird im ersten und zweiten Satz jeweils das Wort „Fraktionsförderung“ durch den Ausdruck „Fraktions- und Parteienförderung“ ersetzt.
Im § 85 wird angefügt:
„(6) § 20a Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 54/2025 tritt mit 1. April 2025 in Kraft“.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.