Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen; Änderung
LGBLA_SA_20241220_119Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen, LGBl Nr 48/2009, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 28/2018, wird geändert wie folgt:
Im § 5 Abs 2 wird angefügt: „Wird durch das Prüforgan bei Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung ab 1 MW festgestellt, dass sich erhebliche Verschlechterungen der Luftqualität vor Ort ergeben oder ergeben können, ist die Behörde unverzüglich darüber zu informieren.“
Im § 8 Abs 2 wird nach dem zweiten Satz eingefügt: „Vom Vorliegen einer solchen Gefahr ist bei einer erheblichen Verschlechterung der Luftqualität vor Ort durch Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung ab 1 MW auszugehen, wobei hier als Maßnahme auch eine sofortige Stilllegung der Anlage angeordnet werden kann.“
Im § 17 wird angefügt:
„(4) Die §§ 5 Abs 2 und 8 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 119/2024 treten mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Monats in Kraft.“
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