Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2025
LGBLA_SA_20241213_106Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2025Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes – S.KJHG, LGBl Nr 32/2015, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2025:
für die Unterhaltskosten
662 €
für den Erziehungsaufwand
für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
178 €
für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
298 €
für Kinder ab dem 11. Lebensjahr
333 €
Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2025 ................................. 764,39 €.
Pewny
Landesrat
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