Salzburger Nächtigungsabgabengesetz; Änderung
LGBLA_SA_20241209_101Salzburger Nächtigungsabgabengesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz – SNAG, LGBl Nr 7/2020, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 77/2024, wird geändert wie folgt:
Im § 5a Abs 1 wird angefügt: „Der Mobilitätsbeitrag wird neben der allgemeinen Nächtigungsabgabe eingehoben.“
Im § 25 wird angefügt:
„(12) Soweit auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes LGBl Nr 77/2024 Untergrenzen gemäß § 5 Abs 2 oder Abs 5 bzw § 11 Abs 1 unterschritten werden, müssen gesetzeskonforme Verordnungen gemäß § 5 Abs 1 oder Abs 5 bzw § 11 Abs 2 spätestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Unterschreitens und im Fall des § 11 spätestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Vorliegens der rechtlichen Voraussetzungen beschlossen werden und sechs Monate nach deren Kundmachung in Kraft treten.
(13) § 25 Abs 12 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 101/2024 tritt mit 1. Oktober 2024, § 5a Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 101/2024 tritt mit 1. Mai 2025 in Kraft.“
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