Ausschreibung einer Volksbefragung
LGBLA_SA_20240903_75Ausschreibung einer VolksbefragungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund der §§ 3 Abs 1 Z 1 und 9 Abs 1 bis 3 des Salzburger Volksbefragungsgesetzes, LGBl Nr 62/1985, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Auf Grund des Beschlusses der Landesregierung vom 3. September 2024 wird eine Volksbefragung nach den näheren Bestimmungen dieser Verordnung durchgeführt.
Die Volksbefragung hat folgende Frage zum Gegenstand:
(1) Als Abstimmungstag für die Volksbefragung wird der 10. November 2024 festgelegt.
(2) Als Stichtag für die Volksbefragung wird der 12. September 2024 festgelegt.
(3) Als Tag der Ausschreibung der Volksbefragung gilt der auf die Kundmachung dieser Verordnung folgende Tag.
Abstimmungsgebiet sind die politischen Bezirke Stadt Salzburg, Salzburg-Umgebung und Hallein.
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