Geschäftsordnung der Landesregierung; Änderung
LGBLA_SA_20240829_73Geschäftsordnung der Landesregierung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des Art 36 Abs 3 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 – L-VG, LGBl Nr 25/1999, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Geschäftsordnung der Landesregierung – GO-LR, LGBl Nr 43/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 22/2024, wird geändert wie folgt:
1.1. In der lit A wird in der Z 2 vor dem Spiegelstrich eingefügt:
1.2. In der lit E werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.2.1. Die bisherigen Z 1 bis 4 erhalten die Ziffernbezeichnungen „2“ bis „5“ und wird vor Z 2 (neu) eingefügt:
1.2.2. In der Z 3 (neu) wird der Klammerausdruck „(Frauen, Diversität, Chancengleichheit)“ durch den Klammerausdruck „(Frauen und Diversität)“ ersetzt.
Im § 7 Abs 2 wird am Ende der Z 13 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt:
Im § 11 werden folgende Änderungen vorgenommen:
3.1. Nach Abs 2 wird eingefügt:
„(2a) Vor der Erlassung von Verordnungen gemäß § 7 Abs 2 Z 14 hat das zuständige Regierungsmitglied das Einvernehmen mit Landesrat DI Dr. Josef Schwaiger herzustellen.“
3.2. Im Abs 3 wird der Ausdruck „Abs 2“ durch den Ausdruck „Abs 2 oder Abs 2a“ ersetzt.
„(22) § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 73/2024 tritt mit 1. September 2024 in Kraft. Die §§ 7 Abs 2 sowie 11 Abs 2a und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 73/2024 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
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