Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung
LGBLA_SA_20240828_72Einreihungsplan- und Modellstellen-VerordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund der §§ 6 und 7 des Landesbediensteten-Gehaltsgesetzes – LB-GG, LGBl Nr 94/2015, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV, LGBl Nr 122/2015, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 41/2024, wird geändert wie folgt:
„(7) Die Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 72/2024 tritt mit 1. September 2024 in Kraft.“
„
Leiterin oder Leiter von Straßenmeistereien, Leiterin oder Leiter von organisatorischen Einheiten der Landesverwaltung nach der Dienststellenverordnung betriebsähnliche Einrichtungen, Leiterin oder Leiter der KFZ-Prüfstelle und Leiterin oder Leiter der Gleichbehandlungsstelle
30,00
“
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