Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995; Änderung
LGBLA_SA_20240404_40Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 – SchuOG 1995, LGBl Nr 64/1995, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 13/2024, wird geändert wie folgt:
Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den § 45 betreffenden Zeile eingefügt:
§ 6 Abs 4 lautet:
„(4) Als Sonderformen können Mittelschulen oder einzelne ihrer Klassen unter besonderer Berücksichtigung der musischen, der sportlichen oder der englischsprachigen Ausbildung geführt werden, wobei die musische oder sportliche Ausbildung auch englischsprachig geführt werden kann.“
(1) Das Land Salzburg kann als Träger von Privatrechten die folgenden Kosten übernehmen, sofern diese nicht vom Bund getragen werden:
(2) Das Land kann als Träger von Privatrechten Maßnahmen und Initiativen, die im besonderen Interesse des Landes Salzburg liegen, an Schulen gemäß § 1 und an sonstigen Schulen im Land Salzburg finanziell unterstützen.“
Es treten in Kraft:
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