Prozentueller Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe – 2024
LGBLA_SA_20240403_38Prozentueller Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe – 2024Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 13 Abs 3 des Salzburger Teilhabegesetzes – S.THG, LGBl Nr 93/1981, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 16/2024, wird kundgemacht:
Der Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe für das Jahr 2024 beträgt 8,57 %.
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