Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See; Änderung
LGBLA_SA_20240311_29Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des Art 118 Abs 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl Nr 1/1930, in der geltenden Fassung sowie auf Antrag der Gemeinde Maishofen wird verordnet:
Die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See, LGBl Nr 101/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 65/2023, wird geändert wie folgt:
In der Einleitung des § 1 entfällt der Ausdruck „Maishofen,“.
In der Einleitung des § 2 wird nach dem Ausdruck „Gemeinden“ der Ausdruck „Maishofen,“ eingefügt.
Im § 5 wird angefügt:
„(9) Die §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 29/2024 treten mit 1. April 2024 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.“
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