Tourismusverbände-Verordnung und Ortsklassenverordnung 2016; Änderung
LGBLA_SA_20231121_80Tourismusverbände-Verordnung und Ortsklassenverordnung 2016; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund der §§ 1 Abs 3, 4 Abs 1 und 34 Abs 2 des Salzburger Tourismusgesetzes 2003, LGBl Nr 43, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl Nr 69/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 87/2022, wird geändert wie folgt:
Im § 1 entfällt mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2024 die Gemeinde Goldegg.
§ 5 lautet mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2024:
(1) Für die Gemeinden Goldegg, St Veit im Pongau und Schwarzach im Pongau wird mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2024 ein gemeinsamer Tourismusverband errichtet.
(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung ‚Tourismusverband Salzburger Sonnenterrasse‛ und hat seinen Sitz in der Gemeinde St Veit im Pongau.“
Die Ortsklassenverordnung 2016, LGBl Nr 113/2015, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 87/2022, wird geändert wie folgt:
Im § 1 entfällt der Tourismusverband Goldegg.
§ 3 Abs 4 lautet:
„(4) Für den Tourismusverband Salzburger Sonnenterrasse, der die Gemeinden Goldegg, St Veit im Pongau und Schwarzach im Pongau umfasst, wird die Ortsklasse B festgesetzt.“
„(6) Die §§ 1 und 3 Abs 4 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 80/2023 treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft.“
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