Höhe der Beiträge der Gemeinden und des Landes für den allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienst im Jahr 2024
LGBLA_SA_20230823_61Höhe der Beiträge der Gemeinden und des Landes für den allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienst im Jahr 2024Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20230823_61/image001.jpg
Auf Grund des § 4 Abs 5 des Salzburger Rettungsgesetzes, LGBl Nr 78/1981, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Beiträge der Gemeinden und des Landes für den allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienst (§ 4 Abs 1 und 3 des Salzburger Rettungsgesetzes) werden für das Jahr 2024 wie folgt festgesetzt:
6,51 € je Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde;
8,56 € je Einwohnerin oder Einwohner des Landes.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.