Öffnungszeitenverordnung 2008; Änderung
LGBLA_SA_20230623_42Öffnungszeitenverordnung 2008; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 5 Abs 2 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl I Nr 48, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Öffnungszeitenverordnung 2008, LGBl Nr 109/2007, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 8/2021, wird geändert wie folgt:
Im § 8 Abs 3 Z 5 wird vor der Gemeinde „Kaprun“ die Gemeinde „Dienten am Hochkönig,“ eingefügt.
Im § 14 wird angefügt:
„(11) § 8 Abs 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 42/2023 tritt mit dem auf deren Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
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