Krankenanstalten-Pflegegebührenverordnung 2023
LGBLA_SA_20230331_35Krankenanstalten-Pflegegebührenverordnung 2023Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund der §§ 60 Abs 1, 61 Abs 2 und 64 Abs 1 und 3 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 – SKAG, LGBI Nr 24, in der geltenden Fassung wird verordnet:
(1) Die Leistungen der Christian-Doppler-Klinik – Universitätsklinikum der PMU sind im Akutbereich der Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik und der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie durch Pflegegebühren abzugelten, die in der kostendeckenden Höhe von 605 € festgelegt werden.
(2) Die Leistungen der Pflegeabteilungen der Christian-Doppler-Klinik sind durch Pflegegebühren abzugelten, die in folgender Höhe festgelegt werden:
465,00 €
196,00 €
Die Leistungen der Pflegeabteilungen der Landesklinik St. Veit werden durch tägliche Pflegegebühren abgegolten. Diese Pflegegebühren werden in folgender kostendeckender Höhe festgelegt:
312,00 €
252,32 €
320,00 €
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Sie ist auf Leistungen der Krankenanstalten anzuwenden, die im Kalenderjahr 2023 erbracht werden.
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