Standortverordnung Gemeinde Bergheim – Projekt im Bereich der GP 1946/4, KG Bergheim I
LGBLA_SA_20230329_33Standortverordnung Gemeinde Bergheim – Projekt im Bereich der GP 1946/4, KG Bergheim IGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:
(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung sind zulässig:
(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bergheim über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
Diese Verordnung tritt mit 1. April 2023 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.
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