Prozentueller Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe - 2023
LGBLA_SA_20230202_8Prozentueller Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe - 2023Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 13 Abs 3 des Salzburger Teilhabegesetzes, LGBl Nr 93/1981, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 1 des Sozialbereich-Tarifanpassungsgesetzes 2023, LGBl Nr 120/2022, wird kundgemacht:
Der Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe für das Jahr 2023 beträgt 9,62 %.
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