Tourismusverbände-Verordnung und Ortsklassenverordnung 2016; Änderung
LGBLA_SA_20221107_87Tourismusverbände-Verordnung und Ortsklassenverordnung 2016; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20221107_87/image001.jpg
Auf Grund der §§ 1 Abs 3, 4 Abs 1 und 34 Abs 2 des Salzburger Tourismusgesetzes 2003, LGBl Nr 43, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl Nr 69/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 73/2019, wird geändert wie folgt:
Im § 1 entfallen mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2023 die Gemeinden Dienten am Hochkönig, Maria Alm am Steinernen Meer und Mühlbach am Hochkönig.
Nach § 12 wird mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2023 angefügt:
(1) Für die Gemeinden Dienten am Hochkönig, Maria Alm am Steinernen Meer und Mühlbach am Hochkönig wird mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2023 ein gemeinsamer Tourismusverband errichtet.
(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung ‚Tourismusverband Hochkönig‘ und hat seinen Sitz in der Gemeinde Maria Alm am Steinernen Meer.“
Die Ortsklassenverordnung 2016, LGBl Nr 113/2015, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 73/2019, wird geändert wie folgt:
Im § 1 entfallen die Tourismusverbände Dienten am Hochkönig, Maria Alm am Steinernen Meer und Mühlbach am Hochkönig.
Im § 3 wird angefügt:
„(11) Für den Tourismusverband Hochkönig, der die Gemeinden Dienten am Hochkönig, Maria Alm am Steinernen Meer und Mühlbach am Hochkönig umfasst, wird die Ortsklasse A festgesetzt.“
„(5) Die §§ 1 und 3 Abs 11 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 87/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.“
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.