Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Johann/Pg. als Bezirksverwaltungsbehörde betreffend die Aufhebung der 2. Waldbrandverordnung im politischen Bezirk Pongau
LGBLA_SA_20220927_75Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Johann/Pg. als Bezirksverwaltungsbehörde betreffend die Aufhebung der 2. Waldbrandverordnung im politischen Bezirk PongauGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Hiermit wird die mit 26.07.2022, LGBl Nr 58/2022, gemäß § 41 Abs 1 Forstgesetz 1975, BGBI 440/1975 idgF, kundgemachte Waldbrandverordnung, welche jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich für den Verwaltungsbezirk Pongau (sämtliche Waldflächen und die daran angrenzenden Grundflächen) untersagt hat, mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.
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