Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung - Testspiel ACF Fiorentina vs. Galatasaray S.K. am 31. Juli 2022 im Stadion Grödig
LGBLA_SA_20220728_63Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung - Testspiel ACF Fiorentina vs. Galatasaray S.K. am 31. Juli 2022 im Stadion GrödigGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Gemäß § 49a des Sicherheitspolizeigesetzes 1991 (SPG), BGBl 1991/566, in der derzeit geltenden Fassung, wird verordnet:
Das Fußball-Testspiel zwischen ACF Fiorentina und Galatasaray S.K. am 31.07.2022, mit Spielbeginn um 18:00 Uhr, Stadion Grödig, ist als Sportgroßveranstaltung einzustufen. Gleichzeitig ist mit der Teilnahme gewaltbereiter Personen zu rechnen. Wie die Erfahrung aus vergangenen bzw. vergleichbaren Veranstaltungen gezeigt hat, besteht eine allgemeine Gefahr für die Gesundheit mehrerer Menschen und für Eigentum in großem Ausmaß. Zudem ist zu befürchten, dass es zu gefährlichen Angriffen nach dem Verbotsgesetz oder § 283 des Strafgesetzbuches (Verhetzung) kommt.
Das im beiliegenden Plan markierte Gebiet wird daher zum Sicherheitsbereich erklärt.
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, einen Menschen, von dem auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum unter Anwendung von Gewalt, nach dem Verbotsgesetz oder § 283 des Strafgesetzbuches im Zusammenhang mit vergleichbaren Sportgroßveranstaltungen, anzunehmen ist, dass er im Anwendungsbereich der Verordnung einen derartigen gefährlichen Angriff begehen werde, das Betreten des Sicherheitsbereichs zu verbieten und ihn gegebenenfalls aus demselben wegzuweisen.
Wer trotz eines gegen ihn ausgesprochenen Betretungsverbotes, dessen Dauer dem Betroffenen bekannt zu geben ist, den Sicherheitsbereich betritt, begeht gemäß § 84 Abs 1 Z 5 SPG eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu € 4.600, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen.
Das Betretungsverbot endet mit Außerkrafttreten dieser Verordnung.
Diese Verordnung tritt am 31. Juli 2022, um 15:00 Uhr in Kraft und am 31. Juli 2022, um 23:00 Uhr außer Kraft.
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Beschreibung des Sicherheitsbereiches:
Es handelt sich um die Veranstaltungsstätte (Stadion Grödig) selbst sowie deren unmittelbaren Umgebungsbereich laut dem o.a. Plan; dieser reicht vom A10-Viadukt dem Verlauf der Prötschhofstraße folgend bis zur Kreuzung Eisgrabenstraße, dem geraden Verlauf dieser Straße folgend (inkl. Objekt „Friesacher“) zur B150, dem Verlauf der B150 folgend bis zur A10-Auffahrtsrampe Salzburg-Süd und dem Verlauf der A10 folgend bis zum A10-Viadukt.
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