Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung – Testspiel Eintracht Frankfurt vs Ajax Amsterdam am 23. Juli 2022 im Stadion Grödig
LGBLA_SA_20220721_56Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung – Testspiel Eintracht Frankfurt vs Ajax Amsterdam am 23. Juli 2022 im Stadion GrödigGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20220721_56/image001.jpg
Gemäß § 49a des Sicherheitspolizeigesetzes 1991 (SPG), BGBl Nr 566/1991, in der derzeit geltenden Fassung, wird verordnet:
Beim Fußballtestspiel zwischen der Eintracht Frankfurt und Ajax Amsterdam am 23. Juli 2022 mit Spielbeginn um 15:00 Uhr im Stadion Grödig, welches als Sportgroßveranstaltung einzustufen ist, wird mit der Teilnahme gewaltbereiter Personen gerechnet. Wie die Erfahrung aus vergangenen Begegnungen gezeigt hat, besteht eine allgemeine Gefahr für die Gesundheit mehrerer Menschen und für Eigentum in großem Ausmaß. Zudem ist zu befürchten, dass es zu gefährlichen Angriffen nach dem Verbotsgesetz oder nach § 283 des Strafgesetzbuches (Verhetzung) kommt.
Das im beiliegenden Plan markierte Gebiet wird zum Sicherheitsbereich erklärt.
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, einen Menschen, von dem auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum unter Anwendung von Gewalt, nach dem Verbotsgesetz oder § 283 des Strafgesetzbuches im Zusammenhang mit vergleichbaren Sportgroßveranstaltungen, anzunehmen ist, dass er im Anwendungsbereich der Verordnung einen derartigen gefährlichen Angriff begehen werde, das Betreten des Sicherheitsbereichs zu verbieten und ihn gegebenenfalls aus demselben wegzuweisen.
Wer trotz eines gegen ihn ausgesprochenen Betretungsverbotes, dessen Dauer dem Betroffenen bekannt zu geben ist, den Sicherheitsbereich betritt, begeht gemäß § 84 Abs 1 Z 5 SPG eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu € 500,- im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, zu bestrafen.
Das Betretungsverbot endet mit Außerkrafttreten dieser Verordnung.
Diese Verordnung tritt am 23. Juli 2022 um 12:00 Uhr in Kraft und am 23. Juli 2022 um 18:30 Uhr außer Kraft.
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20220721_56/image002.jpg
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.