Salzburger Landwirtschaftliches Schulgesetz 2018; Änderung
LGBLA_SA_20220714_50Salzburger Landwirtschaftliches Schulgesetz 2018; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Landwirtschaftliche Schulgesetz 2018, LGBl Nr 53, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 64/2021, wird geändert wie folgt:
Im Inhaltsverzeichnis lauten die die §§ 133a und 133b betreffenden Zeilen:
§ 133a lautet:
In Ausnahme zu den Bestimmungen des 5. bis 7. Abschnittes des 3. Hauptstückes über die Abschlussprüfung kann die Schulbehörde für die Abschlussprüfung für die Schuljahre 2019/20, 2020/21, 2021/22 und 2022/23 mit Verordnung Regelungen treffen. Diese Verordnung muss zumindest Regelungen über Form und Umfang der Prüfung, die Zusammensetzung der Prüfungskommission, die Prüfungstermine, die Zulassung zur Prüfung, die Prüfungsgebiete, die Aufgabenstellungen und den Prüfungsvorgang enthalten.“
3.1. Die Überschrift lautet:
3.2. Im Abs 1 lautet der Text vor Z 1: „Abweichend von den Bestimmungen dieses Gesetzes kann die Schulbehörde für die Schuljahre 2019/20, 2020/21, 2021/22 und 2022/23 mit Verordnung“
„(10) Die §§ 133a und 133b Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 50/2022 treten mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag in Kraft.“
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