Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 und Salzburger Bildungsdirektionsgesetz; Änderung
LGBLA_SA_20220209_7Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 und Salzburger Bildungsdirektionsgesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 – SchuOG 1995, LGBl Nr 64, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 66/2020, wird geändert wie folgt:
„(10) Dem Land obliegt in den die Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 für öffentliche Pflichtschulen, die über ein standortspezifisches Digitalisierungskonzept verfügen,
(11) Das Land Salzburg übernimmt in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023
Im § 50 wird nach der Z 1 eingefügt:
Nach § 58 wird angefügt:
Die § 1 Abs 10 und 11 sowie (§) 50 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 7/2022 treten mit 1. September 2021 in Kraft.“
Das Salzburger Bildungsdirektionsgesetz – S.BDG, LGBl Nr 92/2018, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 2/2020, wird geändert wie folgt:
Im Inhaltsverzeichnis wird im 4. Abschnitt nach der Überschrift („Schlussbestimmungen“) eingefügt:
Im § 2 Abs 1 wird angefügt:
Im 4. Abschnitt wird nach der Überschrift („Schlussbestimmungen“) eingefügt:
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten als solche auf die im Folgenden letztzitierte Fassung des jeweiligen Gesetzes:
„(3) Das Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs 1 und § 8a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 7/2022 treten mit 1. September 2021 in Kraft.“
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