Geschäftsordnung der Landesregierung; Änderung
LGBLA_SA_20211227_132Geschäftsordnung der Landesregierung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des Art 36 Abs 3 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 – L-VG, LGBl Nr 25, und des Art 103 Abs 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes – B-VG jeweils in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Geschäftsordnung der Landesregierung, LGBl Nr 43/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 10/2021, wird geändert wie folgt:
„der Geschäftsbereich des Referats 10/05 (Wohnbeihilfe).“
Im § 3 Abs 1 lit E Z 4 wird im ersten Spiegelstrich der Ausdruck „10/05 (Wohnbeihilfe).“ angefügt und entfällt der zweite Spiegelstrich.
Im § 16 wird angefügt:
„(17) § 3 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 132/2021 tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.“
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