Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015; Änderung
LGBLA_SA_20211222_120Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015, LGBl Nr 23, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl Nr 61/2021, wird wie folgt geändert:
Im § 42b Abs 1 Z 1 wird die Wendung „des Jahres 2020“ durch die Wendung „der Jahre 2020 bis 2022“ ersetzt.
Im § 42b Abs 2 Z 1 wird die Wendung „und 2021“ durch die Wendung „bis 2022“ ersetzt.
Im § 42b Abs 3 werden folgende Änderungen vorgenommen:
3.1. Im ersten Satz wird die Wendung „auf das Kalenderjahr 2020“ durch die Wendung „bis zum 30. Juni 2022“ ersetzt.
3.2. Der zweite Satz lautet: „Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Verordnung die Begünstigungen der Abs 1 und 2 zu verlängern, nicht jedoch über den 31. Dezember 2022 hinaus.“
Im § 51 Abs 9 wird der Ausdruck „2021“ durch den Ausdruck „2022“ ersetzt.
Im § 51 wird angefügt:
„(14) Die §§ 42b und 51 Abs 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 120/2021 treten mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft.“
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