Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987; Änderung Landesbediensteten-Gehaltsgesetz; Änderung
LGBLA_SA_20211222_117Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987; Änderung Landesbediensteten-Gehaltsgesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987, LGBl Nr 1, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 54/2021, wird geändert wie folgt:
1.1. Im Abs 4 wird in der Z 2 der Prozentsatz „50 %“ durch den Prozentsatz „60 %“ ersetzt.
1.2. Nach Abs 4 wird eingefügt:
„(4a) Der Zuschuss nach Abs 4 kann unter Bedachtnahme auf die Berechnungsgrundsätze des Abs 2 auch zum Kauf eines Jahrestickets eines anderen Unternehmens gewährt werden, wenn dieses Unternehmen Aufgaben im öffentlichen Personennahverkehr wahrnimmt, die mit jenen der Salzburger Verkehrsverbund GmbH vergleichbar sind.“
1.3. Im Abs 5 wird in der Tabelle die Zahl „50“ durch die Zahl „60“ und die Zahl „25“ durch die Zahl „35“ ersetzt.
„(23) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 117/2021 treten in Kraft:
Das Landesbediensteten-Gehaltsgesetz, LGBl Nr 94/2015, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 54/2021, wird geändert wie folgt:
1.1. Im Abs 4 wird in der Z 2 der Prozentsatz „50 %“ durch den Prozentsatz „60 %“ ersetzt.
1.2. Nach Abs 4 wird eingefügt:
„(4a) Der Zuschuss nach Abs 4 kann unter Bedachtnahme auf die Berechnungsgrundsätze des Abs 2 auch zum Kauf eines Jahrestickets eines anderen Unternehmens gewährt werden, wenn dieses Unternehmen Aufgaben im öffentlichen Personennahverkehr wahrnimmt, die mit jenen der Salzburger Verkehrsverbund GmbH vergleichbar sind.“
1.3. Im Abs 5 wird in der Tabelle die Zahl „50“ durch die Zahl „60“ und die Zahl „25“ durch die Zahl „35“ ersetzt.
„(14) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 117/2021 treten in Kraft:
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