Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk St Johann im Pongau; Änderung
LGBLA_SA_20210720_65Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk St Johann im Pongau; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des Art 118 Abs 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl Nr 1/1930, in der geltenden Fassung, sowie auf Antrag der Gemeinde Werfen wird verordnet:
Die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk St Johann im Pongau, LGBl Nr 99/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 45/2018, wird wie folgt geändert:
Für die Marktgemeinde Werfen wird auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei die Besorgung folgender Angelegenheiten auf die Bezirkshauptmannschaft St Johann im Pongau übertragen:
„(7) § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 65/2021 tritt mit 1. August 2021 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.“
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