Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2021
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Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), LGBl Nr 32/2015, idgF wird kundgemacht:
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2021:
für die Unterhaltskosten
520 €
für den Erziehungsaufwand
für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
140 €
für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
234 €
für Kinder ab dem 11. Lebensjahr
261 €
Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2021 ……………………. 600,29 €.
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