Salzburger Feuerwehrgesetz 2018; Änderung
LGBLA_SA_20210406_32Salzburger Feuerwehrgesetz 2018; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Feuerwehrgesetz 2018, LGBl Nr 27, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 6/2019, wird geändert wie folgt:
Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den § 9 betreffenden Zeile eingefügt:
Nach § 9 wird eingefügt:
Zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) gelten für im Jahr 2021 durchzuführende Wahlen des Ortsfeuerwehrkommandanten bzw der Ortsfeuerwehrkommandantin abweichend von § 9 folgende Sonderbestimmungen:
„(2) § 9a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 32/2021 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
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