Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung; Änderung
LGBLA_SA_20201218_127Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des Art 42 Abs 1a des Landes-Verfassungsgesetzes 1999, LGBl Nr 25, in der geltenden Fassung wird mit Zustimmung der Landesregierung verordnet:
Die Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung, LGBl Nr 81/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 75/2019, wird geändert wie folgt:
„(7) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 127/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.“
2.1. Vor dem Geschäftsbereich des Referats 0/01 – Büro des Landesamtsdirektors wird eingefügt:
„Stabsstelle Interne Revision:
Prüfung von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Wirksamkeit und Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (einschließlich der von der Bildungsdirektion besorgten Landesverwaltung) und der prozessbezogenen Abläufe; Prüfung der Einhaltung der innerdienstlichen Vorschriften und Erlässe; Prüfung der Kontroll-, Führungs- und Überwachungsprozesse sowie der Wirksamkeit, Funktionssicherheit und Effizienz der Internen Kontrollsysteme; Beratungsleistungen; Entwicklung von Optimierungsempfehlungen.“
2.2. Der Geschäftsbereich des Referats 0/01 – Büro des Landesamtsdirektors lautet:
„Zentrale Steuerungskompetenz für den Inneren Dienst, soweit diese nicht in anderen Dienststellen wahrgenommen wird; Koordinationskompetenz für Angelegenheiten, die den Wirkungsbereich mehrerer Abteilungen berühren (insbesondere Geschäftsverkehr mit dem Landtag, dem Rechnungshof, dem Landesrechnungshof, der Volksanwaltschaft und der Verbindungsstelle der Bundesländer, Angelegenheiten der Arbeitsgemeinschaften im Alpenraum); Koordination und Aufbereitung der Themen der Landesamtsdirektoren- und Landeshauptleutekonferenz, der Sitzungen des Instituts für Föderalismus, der ÖROK, der Grenzkommissionen zu Deutschland und Italien; zentrales Beschwerdemanagement; Koordination von Auskunftsbegehren gemäß ADDSG-Gesetz; Koordination Transparenzdatenbank; zentrale Rechnungsstelle und zentrale Budgetverwaltung der Abteilung; Datenschutzangelegenheiten.
Datenschutzbeauftragter: Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Art 39 Abs 1 Datenschutz-Grundverordnung.
Organisationsentwicklung: Durchführung bzw Koordination von Organisationsentwicklungsprojekten; Entwicklung und Unterstützung bei der Implementierung von Standards für die Themenbereiche Projektmanagement, Prozessmanagement, Risikomanagement und Strategieentwicklung; Erstellung von Richtlinien für die Themen des Inneren Dienstes (insbesondere Organisationshandbuch und Internes Kontrollsystem); Koordination der Weiterentwicklung der Aufbauorganisation der Landesverwaltung; Angelegenheiten des Bildungsverbundes im Zusammenhang mit der Salzburger Verwaltungsakademie.“
2.3. Im Geschäftsbereich des Referats 0/02 – Landesbuchhaltung wird nach der Wortfolge „Einleitung und Überwachung des Zahlungsvollzuges;“ die Wortfolge „Liquiditätsplanung bis zu fünf Werktage und Deckung des Liquiditätsbedarfs durch interne Kontenüberstellungen;“ eingefügt.
2.4. Im Geschäftsbereich des Referats 0/11 – Repräsentation und Außenbeziehungen entfällt die Wortfolge „, soweit nicht eine Zuständigkeit der Abteilung 8 gegeben ist“.
2.5. Die Bezeichnung des Referats 0/12 lautet: „Beschaffung, Fuhrparkmanagement und Sonderaufgaben“ und werden in seinem Geschäftsbereich folgende Änderungen vorgenommen:
2.5.1. Die Wortfolge „Steuerung des Amtsraummanagements und strategische Vorgaben für die Nutzung von Amtsgebäuden;“ entfällt.
2.5.2. Nach dem Klammerausdruck „(Abwicklung bzw Koordination übergeordneter Aufgaben und Projekte)“ wird der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und entfällt die Wortfolge „Wahrnehmung der Funktion des Deregulierungsbeauftragten.“
2.6. Der Geschäftsbereich des Referats 0/14 – Landes-Medienzentrum lautet:
„Wahrnehmung der Aufgaben eines Medien-, Kommunikations- und Marketingzentrums des Landes: Koordination und Durchführung umfassender Öffentlichkeitsarbeit für das Land Salzburg, insbesondere auch im Krisen- und Katastrophenfall; Medienanfragen und Medienbetreuung; Medienbeobachtung; Internetauftritt des Landes Salzburg, Video- und Multimediaproduktionen; Social-Media-Auftritte des Landes Salzburg; Gestaltung, Produktion und Verlag von Publikationen; Domainmanagement; Nachrichten- und Fotodienst; Vertrieb des Landesgesetzblattes; Veröffentlichung von Ausschreibungen und amtlichen Verlautbarungen (Salzburger Landes-Zeitung); Konzeption und Durchführung der Marketing-, Grafik- und Werbeaktivitäten für das Land Salzburg; Mediabuchungen für alle Dienststellen des Landes; Festlegung und Umsetzung der CD-Linie für das Land Salzburg; Koordination von Auftritten des Landes bei Messen und Ausstellungen; Grafik: Gestaltung von Druckvorlagen, Internetpages und Publikationen, Meldungen nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz; interne Kommunikation.“
2.7. Im Geschäftsbereich der Fachgruppe 0/4 – Personal werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.7.1. Die Stabsstelle HR-Systeme und Abrechnungskoordination und ihr Geschäftsbereich entfallen.
2.7.2. Vor dem Referat 0/41 – Personalstrategie und Personalentwicklung wird eingefügt:
„Beratungsstelle Konfliktmanagement:
Unterstützung von Mitarbeitenden inklusive Führungskräften in der Konfliktlösung durch Beratung oder Durchführung eines Konfliktlösungsverfahrens; Förderung einer konstruktiven Konfliktkultur durch Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Konfliktprävention.“
2.7.3. Im Geschäftsbereich des Referats 0/42 – Allgemeines Personalwesen und Einzelpersonalangelegenheiten werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.7.3.1. Im Geschäftsbereich Allgemeines Personalwesen werden die Worte „und Pensionsrechts“ durch die Wortfolge „, Pensions- und Bedienstetenschutzrechts“ und die Wortfolge „Mitwirkung in Compliance-Angelegenheiten aus dienstrechtlicher Sicht;“ durch die Wortfolge „grundsätzliche Compliance-Angelegenheiten einschließlich dienstrechtlicher Aspekte;“ ersetzt.
2.7.3.2. Im Geschäftsbereich Einzelpersonalangelegenheiten werden nach dem Wort „Kollektivvertragsbedienstete“ die Wortfolge „, Lehrlinge, Praktikanten, Volontäre“ sowie nach der Wortfolge „oder Beamtinnen in Ruhe,“ die Wortfolge „mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Land Salzburg,“ eingefügt und wird am Ende nach Setzung einer Leerzeile angefügt:
„Personalbezogene Angelegenheiten des Inneren Dienstes im Auftrag des Landesamtsdirektors, sofern diese nicht in die Zuständigkeit eines anderen Referats der Fachgruppe fallen.“
2.7.4. Der Geschäftsbereich des Referats 0/43 – Personalgewinnung und Bedienstetenschutz lautet:
„Planung und inhaltliche Konzeption von Maßnahmen für das Personalmarketing; Prozess-Verantwortung für die Personalgewinnung des Landes einschließlich der Bereitstellung personaldiagnostischer Expertise; Personaleinsatzplanung; Planung und Koordinierung von Maßnahmen des Bedienstetenschutzes der Landesbediensteten sowie Umsetzung von Maßnahmen des personenbezogenen Bedienstetenschutzes.“
2.7.5. Im Geschäftsbereich des Referats 0/44 – Personalabrechnung wird am Ende der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt: „rechtliche Gesamtkoordination auf dem Gebiet der lohnabhängigen Abgaben innerhalb der Fachgruppe Personal.“
2.7.6. Nach dem Geschäftsbereich des Referats 0/44 – Personalabrechnung wird angefügt:
HR-Systeme: Administration der HR- und Selfservice-Systeme, Abrechnungscontrolling, HR-Berichtswesen, Datenschutz in Personalangelegenheiten, Zentralkanzlei der Fachgruppe.
Budgetangelegenheiten und Rechnungsstelle: Zentrale Budget- und Finanzplanung sowie Bewirtschaftung der Haushaltsansätze der Fachgruppe und der Salzburger Verwaltungsakademie; Koordination dezentraler Personalbudgets; Koordination Personalrückstellungen, Stellenplanung.
Personalcontrolling: Führung von Personalstatistiken, Stellenbewertungen, Entwicklung und Bereitstellung von Personalindikatoren und Personalkennzahlen, Internes Kontrollsystem.“
3.1. Die Wortfolge „Koordination und Abwicklung sowie Verwaltungsbehörde für EFRE-kofinanzierte Programme;“ wird durch die Wortfolge „Koordination und Abwicklung EFRE-kofinanzierter Programme, Verwaltungsbehörde Interreg Alpenraum;“ ersetzt.
3.2. Am Ende des Geschäftsbereichs entfällt die Wortfolge „; Koordination Servicecenter EU-Beihilfenrecht“.
4.1. Die Bezeichnung und der Geschäftsbereich des Referats 2/01 lauten:
Vollziehung des Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes; fachliche Angelegenheiten der Elementarbildung und Kinderbetreuung, insbesondere pädagogische Aufsicht und Subvention von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie Tageseltern; Abklärung eines Bedarfs an inklusiver Entwicklungsbegleitung sowie elementar- und förderpädagogische Unterstützung der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, Kinder und Familien durch das mobile Beratungsteam; Mobile Sonderkindergartenpädagoginnen und Mobile Sonderkindergartenpädagogen; spezielle Modelle in der Elementarbildung und Kinderbetreuung; Führung der Betriebskinderbetreuungseinrichtung des Landes einschließlich der Verwaltung dieser Liegenschaft; Elternservicestelle des Landes (Forum Familie).“
4.2. Die Bezeichnung und der Geschäftsbereich des Referats 2/06 lauten:
Maßnahmen zur Jugendförderung und Jugendschutz gemäß Salzburger Jugendgesetz; Geschäftsstelle des Landesjugendbeirates; ideelle und materielle Familienförderungen; familienpolitische Maßnahmen und Projekte; logopädische Unterstützung von Kindern und Familien; Unterstützung von generationsübergreifenden Aktivitäten; Förderungen von Seniorenorganisationen; Geschäftsstelle des Seniorenbeirates; Planung und Unterstützung von Integrationsmaßnahmen; Geschäftsstelle der Integrationsplattform.“
5.1. Im Geschäftsbereich des Referats 3/01 – Pflege und Betreuung wird die Wortfolge „Genehmigung von Pflegeeinrichtungen“ durch die Wortfolge „(Nicht-)Untersagung von Pflegeeinrichtungen“ ersetzt.
5.2. Im Geschäftsbereich des Referats 3/03 – Soziale Absicherung und Eingliederung wird das Wort „Mindestsicherung“ durch das Wort „Sozialunterstützung“ ersetzt.
6.1. Im Geschäftsbereich des Referats 4/02 – Landesforstdirektion wird nach der Wortfolge „Abwicklung und Sicherstellung der forstrechtlichen Behördenaufgaben Forstaufsicht“ die Wortfolge „sowie sachlich in Betracht kommende Oberbehörde Forstwesen“ eingefügt.
6.2. Im Geschäftsbereich des Referats 4/05 – Technische Bodenneuordnung wird nach dem Wort „Vollziehung“ die Wortfolge „und landwirtschaftlicher und agrartechnischer Sachverständigendienst“ eingefügt.
6.3. Im Geschäftsbereich des Referats 4/08 – Ländliche Entwicklung und Bildung lautet die Angliederung:
„Dem Referat angegliedert:
Landwirtschaftliche Fachschulen in Bruck, Klessheim, Tamsweg, Winklhof und Landwirtschaftsbetriebe Piffgut in Bruck, Klessheim, Standlhof in Tamsweg, Winklhof, Stoissengut in Saalfelden“
7.1. Im Geschäftsbereich der Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit wird die Wortfolge „Klimaschutzkoordination; Vertretung des Landes im nationalen Klimaschutzkomitee“ durch die Wortfolge „Klimaschutzkoordination inklusive Vertretung des Landes in den jeweiligen Abstimmungsgremien zwischen Bund und Ländern für Klimaschutz und Klimawandelanpassungsfragen“ ersetzt.
7.2. Im Geschäftsbereich des Referats 5/02 – Immissionsschutz entfällt die Wortfolge „DV-Koordination in der Abteilung;“.
7.3. Im Geschäftsbereich des Referats 5/03 – Chemie und Umwelttechnik entfällt die Wortfolge „zur integrierten Bewertung sowie“.
7.4. Im Geschäftsbereich des Referats 5/04 – Betriebsanlagen entfällt die Wortfolge „Strahlenschutz bei gewerblichen Betriebsanlagen;“ und wird am Ende der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt sowie angefügt: „Bestellung von Inspektionsstellen nach der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009.“
7.5. Im Geschäftsbereich des Referats 5/05 – Naturschutzrecht und Förderungswesen wird am Ende der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt: „Bestandgabe, Verwaltung und Betriebsführung der mit Naturschutzmitteln zu Naturschutzzwecken erworbenen Landesliegenschaften einschließlich der darauf befindlichen Gebäude; Beschaffung, Veräußerung und grundbücherliche Belastung jedoch im Einvernehmen mit der Abteilung 8.“
8.1. Im Geschäftsbereich des Referats 6/01 – Zentrale Dienste, Rechnungswesen und Controlling entfällt die Wortfolge „; Förderung Landeswege“.
8.2. Im Geschäftsbereich des Referats 6/03 – Landeshochbau werden nach den Worten „Erstellung von Jahresbudgetplänen“ die Wortfolge „in Zusammenarbeit mit dem Referat 8/03“ eingefügt und die Wortfolge „Rechtsangelegenheiten der Abteilung 6;“ durch die Wortfolge „Rechtsangelegenheiten im Bereich Hochbau;“ ersetzt.
8.3. Im Geschäftsbereich des Referats 6/04 – Altstadterhaltung und Hochbautechnik entfällt die Wortfolge „Prüfung von Schulbau- und Kindergartenplanungen der Gemeinden;“ und wird nach dem Wort „Tarife;“ die Wortfolge „allgemeine Ziviltechnikerangelegenheiten; allgemeine Ingenieurangelegenheiten;“ eingefügt.
8.4. Im Geschäftsbereich des Referats 6/06 – Straßenbau wird am Ende der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt: „Datengrundlagen (Verkehrszählungen an Landesstraßen inklusive technischer Ausstattung), Straßendatenbank.“
8.5. Im Geschäftsbereich des Referats 6/08 – Landesstraßenverwaltung wird am Ende der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt: „Rechtsangelegenheiten im Bereich Tiefbau.“
8.6. Der Geschäftsbereich des Referats 6/10 – Verkehrsunternehmen lautet:
„Rechtsangelegenheiten des Seilbahn-, Eisenbahn-, Luftfahrts- und Schifffahrtswesens; Angelegenheiten der Personenbeförderung im Gelegenheits- und Linienverkehr sowie Vollziehung des Güterbeförderungsgesetzes einschließlich der fachlichen Eignungs- und Grundqualifikationsprüfungen für den Personen- und Güterkraftverkehr; Tarife und Entgelte bei Verkehrsbetrieben.“
8.7. Im Geschäftsbereich des Referats 6/12 – Öffentlicher Verkehr und Verkehrsplanung wird der Klammerausdruck „(Verkehrszählungen, Verkehrserhebungen und -befragungen, Straßendatenbank)“ durch den Klammerausdruck „(Verkehrserhebungen und -befragungen)“ ersetzt.
9.1. Der Geschäftsbereich des Referats 8/02 – Budgetangelegenheiten lautet:
„Landesvoranschlag und Mitwirkung am Rechnungsabschluss; mittelfristige Finanzplanung; Investitionsvorschau; Verwaltung des Finanzvermögens (ausgenommen Beteiligungen, Forderungen) und der Finanzschulden einschließlich der Agenden des Backoffice und des Risikomanagements für die diesbezüglichen Finanzgeschäfte; Liquiditätsmanagement (ausgenommen Liquiditätsplanung bis zu fünf Werktage und Deckung des Liquiditätsbedarfs durch interne Überstellungen); Controlling des Budgetvollzugs; Gebarung der Zahlungsmittelreserven, Mittelübertragungen und -aufstockungen; Mitwirkung bei bestimmten Förderungsmaßnahmen; Transferbericht.“
9.2. Der Geschäftsbereich des Referats 8/03 – Zivilrechtsangelegenheiten und Landesliegenschaften lautet:
„Vertretung des Landes in zivilrechtlichen Angelegenheiten; allgemeine Vertragsrechtsangelegenheiten des Landes; Koordination Service-Center Vertragsrecht; Vertretung des Landes in allen Amtshaftungsverfahren; Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Beschaffung; Koordination Service-Center Vergaberecht und EU-Beihilfenrecht; Verfügung (wie etwa Neuerwerb, Veräußerung, Bestandgabe und Belastung), Verwaltung und Betriebsführung von Landesliegenschaften einschließlich der darauf befindlichen Gebäude (ausgenommen von der Verwaltung sind die der Bildungsdirektion Salzburg und den Abteilungen 2 und 9 zugeordneten Aufgabenbereiche sowie die Festungen Hohensalzburg, Hohenwerfen und Kniepass, die Burg Mauterndorf sowie die Alte Residenz, die von der betriebsähnlichen Einrichtung "Salzburger Burgen und Schlösser Betriebsführung" verwaltet werden; ausgenommen von Verwaltung und Verfügung sind die den Abteilungen 4, 5 und 6 zugeordneten Aufgabenbereiche, soweit nicht das Einvernehmen mit der Abteilung 8 herzustellen ist); Immobilienmanagement; Amtsraummanagement im Auftrag des Landesamtsdirektors; Facility Management; Verwaltung von Mobilien des Landes, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.“
10.1. Die Stabsstelle Raumforschung, grenzüberschreitende Raumplanung und Koordination Raumplanung und ihr Geschäftsbereich entfallen.
10.2. Der Geschäftsbereich des Referats 10/04 – Raumplanung lautet:
„Europäische Raumordnung; Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Raumordnung; Betreuung und Durchführung von grenzüberschreitenden und transnationalen EU-Projekten; Angelegenheiten der Österreichischen Raumordnungskonferenz; Angelegenheiten des Salzburger Instituts für Raumforschung und Wohnen betreffend den Bereich Raumordnung; Grundlagenforschung zur Salzburger Raumplanung (Raumforschung); periodische Erstellung des Raumordnungsberichts; Evaluation, Aufstellung und Evidenthaltung von Entwicklungsprogrammen; Koordination der Aufstellung und Begutachtung von Regionalprogrammen und regionalen Entwicklungskonzepten; Betreuung der Regionalverbände; Raumverträglichkeits- und Standortprüfungen; Vorbereitung von Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe; Stellungnahmen in Verfahren nach dem Mineralrohstoffgesetz; fachliche Angelegenheiten der örtlichen
Raumplanung betreffend die räumlichen Entwicklungskonzepte, die Flächenwidmungsplanung, die Bebauungsplanung, die Einzelbewilligungen der Stadt Salzburg; Fachliche Angelegenheiten der Land-Invest-Salzburger Baulandsicherungsgesellschaft (Verhandlungsfreigaben).“
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