Trumerseen-Naturschutzgebiets-Verordnung; Änderung
LGBLA_SA_20200804_83Trumerseen-Naturschutzgebiets-Verordnung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund der §§ 19 bis 21 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999, LGBl Nr 73, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Trumerseen-Naturschutzgebiets-Verordnung, LGBl Nr 26/1979, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 31/2000, wird geändert wie folgt:
(1) Folgende Gebiete werden zum Naturschutzgebiet erklärt:
Das Schutzgebiet führt die Bezeichnung ‚Trumerseen-Naturschutzgebiet‘.
(2) Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in Lageplänen im Maßstab 1:5.000 festgelegt. Diese Pläne sind wesentlicher Inhalt dieser Verordnung und liegen beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und bei den Gemeindeämtern Berndorf, Mattsee und Seeham während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.“
Im § 1a wird in der Z 2 der Klammerausdruck „(zB Sumpf-Orchidee)“ durch den Klammerausdruck „(zB für Feuchtgebiete typische Orchideenarten [Orchidaceae])“ ersetzt.
§ 2 entfällt.
Im § 3 Abs 2 werden folgende Änderungen vorgenommen:
4.1. Die lit e und f lauten:
4.2. Die lit h lautet:
5.1. Die lit f lautet:
5.2. Die lit m lautet:
5.3. In der lit p wird der Punkt am Ende durch einen Strichpunkt ersetzt und nach lit p wird angefügt:
„(3) Die §§ 1, 1a und 3 Abs 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 83/2020 sowie die Aufhebung des § 2 treten mit 1. September 2020 in Kraft. Die Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.“
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