Gesetz vom 8. Juli 2020, mit dem das Landeshaushaltsgesetz 2020 geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Landeshaushaltsgesetz 2020, LGBl Nr 11, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 45/2020, wird geändert wie folgt:
Dem § 4a wird folgender Abs 3 angefügt:
„(3) Der Landesvoranschlag 2020 (§ 1 Abs 2) wird dahin geändert, dass der Stellenplan des Landes (Beilage Pkt 6.1. Stellenplan des Amtes der Salzburger Landesregierung) auf Seite 1213 in den angeführten Positionen geändert wird: