Salzburger Landwirtschaftliches Schulgesetz 2018; Änderung
LGBLA_SA_20200403_34Salzburger Landwirtschaftliches Schulgesetz 2018; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Landwirtschaftliche Schulgesetz 2018, LGBl Nr 53, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 15/2019, wird geändert wie folgt:
Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den § 133 betreffenden Zeile eingefügt:
Nach § 133 wird eingefügt:
In Ausnahme zu den Bestimmungen des 5. bis 7. Abschnittes des 3. Hauptstückes über die Abschlussprüfung kann die Schulbehörde für die Abschlussprüfung für das Schuljahr 2019/20 mit Verordnung Regelungen treffen. Diese Verordnung muss zumindest Regelungen über Form und Umfang der Prüfung, die Zusammensetzung der Prüfungskommission, die Prüfungstermine, die Zulassung zur Prüfung, die Prüfungsgebiete, die Aufgabenstellungen und den Prüfungsvorgang enthalten.“
„(6) § 133a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 34/2020 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag in Kraft.“
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