Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000; Änderung
LGBLA_SA_20200403_30Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000, LGBl Nr 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 29/2020, wird geändert wie folgt:
Im § 1 Abs 2 wird am Ende der Z 7 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt:
Im § 99 erhält von den beiden als Abs 10 bezeichneten Absätzen der zweite die Absatzbezeichnung „(11)“ und wird angefügt:
„(12) § 1 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 30/2020 tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
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