Kopfweiden am Almkanal – Europaschutzgebietsverordnung; Änderung
LGBLA_SA_20200227_14Kopfweiden am Almkanal – Europaschutzgebietsverordnung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20200227_14/image001.jpg
Auf Grund des § 22a des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999, LGBl Nr 73, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 8. Februar 2016, mit der Teile der Stadtgemeinde Salzburg zum Europaschutzgebiet erklärt werden (Kopfweiden am Almkanal – Europaschutzgebietsverordnung), LGBl Nr 14/2016, wird geändert wie folgt:
Im § 3 Abs 2 wird der Punkt am Ende der Z 4 durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt:
Im § 8 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird angefügt:
„(2) § 3 Abs 2 und die mit der Verordnung LGBl Nr 14/2020 vorgenommene Grenzänderung treten mit 1. März 2020 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt wird der Lageplan gemäß § 1 Abs 2 durch den einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lageplan ersetzt.“
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.