Anpassungsfaktor für Leistungsentgelte gemäß S.THG – 2020
LGBLA_SA_20200129_3Anpassungsfaktor für Leistungsentgelte gemäß S.THG – 2020Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20200129_3/image001.jpg
Auf Grund des § 13 Abs 3 des Salzburger Teilhabegesetzes, LGBl Nr 93/1981, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Der Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe für das Jahr 2020 beträgt 3,34 %.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.