Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung; Änderung
LGBLA_SA_20191217_75Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des Art 42 Abs 1a des Landes-Verfassungsgesetzes 1999, LGBl Nr 25, in der geltenden Fassung wird mit Zustimmung der Landesregierung verordnet:
Die Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung, LGBl Nr 81/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 96/2018 und berichtigt durch die Kundmachung LGBl Nr 46/2019, wird geändert wie folgt:
„(6) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 75/2019 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.“
2.1. Im Geschäftsbereich des Referats 0/01 – Büro des Landesamtsdirektors werden das Wort „Amtswirtschaftsstelle,“ durch das Wort „zentrale“ und die Wortfolge „Prüfung der Verwaltung“ durch die Wortfolge „Prüfung der Verwaltung einschließlich der von der Bildungsdirektion besorgten Landesverwaltung“ ersetzt.
2.2. Im Geschäftsbereich des Referats 0/11 – Repräsentation und Außenbeziehungen wird nach dem Wort „Repräsentationsangelegenheiten;“ das Wort „Landessymbole;“ eingefügt.
2.3. Im Geschäftsbereich des Referats 0/15 – Sicherheit und Katastrophenschutz wird die Wortfolge „Journal- und Portierdienst Chiemseehof“ durch das Wort „Journaldienst“ ersetzt.
2.4. Im Geschäftsbereich des Referats 0/32 – Wahlen und Staatsbürgerschaft wird nach dem Wort „Landes-Sicherheitsgesetz“ die Wortfolge „mit Ausnahme der Zulassung von Personen, die Hundeausbildungen anbieten“ eingefügt und wird das Wort „Landessymbole“ durch die Wortfolge „Ausstellung von Beglaubigungen und Apostillen“ ersetzt.
2.5. Im Geschäftsbereich der Fachgruppe 0/4 – Personal lauten die Bezeichnungen und die Geschäftsbereiche der Referate 0/41, 0/42 und 0/43:
Personalstrategie: Übergeordnete Planung und strategische Konzepte für das Personalmanagement der Landesbediensteten (Personalstrategie des Landes).
Bildung und Förderung: Bildungs- und Förderungsplanung; Bildungs- und Förderungscontrolling einschließlich Evaluierung von Bildungs- und Förderungsmaßnahmen sowie Personalentwicklung auf gesamtorganisatorischer Ebene; Angelegenheiten der Salzburger Verwaltungsakademie; Lehrlingswesen und Traineeprogramme (einschließlich der Koordinierung und Einsatzplanung von Lehrlingen und Trainees).
Führung: Planung, Entwicklung, Controlling und Evaluierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Handlungsfeld Führung auf gesamtorganisatorischer Ebene.
Allgemeines Personalwesen: Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechts; Expertisen betreffend Rechtsfragen ohne direkten Einzelpersonalbezug; Mitwirkung in Compliance-Angelegenheiten aus dienstrechtlicher Sicht; allgemeine Personalangelegenheiten; Personalvertretungsangelegenheiten; Vermittlung von dienstrechtlichen Inhalten im Rahmen der Fortbildung von Landesbediensteten; Angelegenheiten der Personalvertretungsaufsichtsbehörde für die Personalvertretung der Salzburger Pflichtschullehrer und Pflichtschullehrerinnen.
Einzelpersonalangelegenheiten: Dienst- und besoldungsrechtliche Maßnahmen einschließlich der Berechnung aller Bezüge und Abzüge, die Beamte oder Beamtinnen, Vertragsbedienstete und Kollektivvertragsbedienstete und freie Dienstnehmer sowie Beamte oder Beamtinnen in Ruhe, ihre Hinterbliebenen und Angehörigen betreffen, soweit sie nicht der Geschäftsführung der Gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH übertragen sind; Stellen- und Nebengebührenbewirtschaftung; Aufsicht über andere personalführende Stellen (ausgenommen Lehrer oder Lehrerinnen); bezugs- und pensionsrechtliche Angelegenheiten der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung, des Direktors oder der Direktorin des Landesrechnungshofes und in seinem oder ihrem Auftrag der Prüfer oder Prüferinnen und weiteren Bediensteten des Landesrechnungshofes sowie des Präsidenten oder der Präsidentin und des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin des Landesverwaltungsgerichts und in seinem oder ihrem Auftrag der Richter oder Richterinnen und weiteren Bediensteten des Landesverwaltungsgerichts.
Planung und Durchführung von Maßnahmen für das Personalmarketing und zur Personalgewinnung in Umsetzung der Personalstrategie des Landes (einschließlich der Unterstützung der Dienststellen bei der Personalauswahl); Personaleinsatzplanung; Planung und Koordinierung von Maßnahmen des Bedienstetenschutzes der Landesbediensteten sowie Umsetzung von Maßnahmen des personenbezogenen Bedienstetenschutzes.“
3.1. Im Geschäftsbereich des Referats 1/02 – Wirtschafts- und Forschungsförderung wird der Punkt am Ende durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt: „zentrale Rechnungsstelle.“
3.2. Im Geschäftsbereich des Referats 1/03 – Gemeindeaufsicht wird die Wortfolge „Orts- und Kurtaxe“ durch die Wortfolge „Abgaben nach dem Salzburger Nächtigungsabgabengesetz“ ersetzt.
4.1. Die Bezeichnung des Referats 2/02 lautet: „Erwachsenenbildung, Bildungsplanung und zentrale Koordination“ und wird in seinem Geschäftsbereich die Wortfolge „Allgemeine Bildungsangelegenheiten“ durch die Wortfolge „Angelegenheiten des Bereichs lebensbegleitendes Lernen, insbesondere der Erwachsenenbildung; Gemeindeentwicklung, ausgenommen die wirtschaftliche Gemeindeentwicklung; allgemeine Bildungsangelegenheiten“ ersetzt.
4.2. Die Bezeichnung und der Geschäftsbereich des Referats 2/04 sowie die Angliederung an dieses Referat lauten:
Freie Kunst- und Kulturförderung gemäß Salzburger Kulturförderungsgesetz; Kunstpreise; Stipendien; Kunstankäufe; Galerie im Traklhaus; Mozarteum Orchester Salzburg; Landestheater Salzburg (mit Theatererhalterverband); sonstige kulturelle Institutionen mit Mitgliedschaft des Landes Salzburg; sonstige Kulturangelegenheiten; Landeskulturbeirat; kulturelle Partnerschaften und Arbeitsgemeinschaften; EU- und Auslandskultur; Angelegenheiten aller Salzburger Universitäten und Hochschulen; Förderung und Erforschung neuer Entwicklungen und Technologien; Förderung von Forschungsprojekten; Angelegenheiten des Musikums; Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit; Förderung von wissenschaftlichen Gremien, Vereinen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit Landesbeteiligung, Förderung von wissenschaftlichen Publikationen; öffentliche Bibliotheken.
Dem Referat angegliedert:
Internationale Sommerakademie für bildende Kunst, Salzburger Landesinstitut für Volkskunde“
4.3. Die Bezeichnung und der Geschäftsbereich des Referats 2/07 lauten:
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Sportwesens einschließlich der Sportförderung; Geschäftsstelle der Landessportorganisation; rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Sportschulwesens mit Ausnahme der Angelegenheiten des Berg- und Schiführerwesens einschließlich der Schischulen.“
5.1. Der Geschäftsbereich des Referats 3/04 – Psychosozialer Dienst lautet:
„Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und/oder Suchtproblemen und deren Angehörigen sowie sonstigen Personen ihres unmittelbaren sozialen Umfelds im gesamten Bundesland; multiprofessionelles Team aus den Fachbereichen Psychiatrie, Psychologie, Sozialarbeit und diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege; ganzheitliche Beratung, fachliche Begleitung und Betreuung; Erstellung von Behandlungsempfehlungen und Vermittlung zu Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen der Sozialversicherung und der psychosozialen Versorgung; Suchtkoordination für das Bundesland; psychiatrischer Sachverständigendienst.“
5.2. Der Geschäftsbereich des Referats 3/05 – Behinderung und Inklusion lautet:
„Leistungen für Menschen mit Behinderungen; psychosoziale Versorgung; Bereitstellung sozialer Dienste; sozialärztlicher Sachverständigendienst; Qualitätssicherung und Fachaufsicht über Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen; Unterstützungsstelle für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen; Anlauf- und Steuerungsstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (Focal Point); Ombudsstelle für Beschwerden über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen; Inklusionsbeirat; Beirat für psychosoziale Gesundheit; Sammlungswesen (Salzburger Sammlungsgesetz); Bewilligungen nach dem Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz.“
5.3. Der Geschäftsbereich des Referats 3/06 – Zentrale Dienste, Planung und Controlling lautet:
„Die Abteilung 3 betreffende übergeordnete Aufgaben mit den Schwerpunkten: Organisationsangelegenheiten einschließlich Kanzlei; Sozialplanung; betriebswirtschaftliche und Controlling-Tätigkeiten hinsichtlich sozialer Einrichtungen; Entwicklung und Abwicklung von EDV-Einrichtungen; Statistiken im Sozialbereich; Öffentlichkeitsarbeit (Berichtswesen, Publikationen, Internetauftritt); Fort- und Weiterbildung im Sozialbereich; zentrale Rechnungsstelle.“
6.1. Im Geschäftsbereich des Referats 4/03 – Landesveterinärdirektion wird am Ende der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt: „veterinärfachliche Beurteilung nach dem EU-Qualitätsregelungs-Durchführungsgesetz; Zulassung von Personen, die Hundeausbildungen anbieten.“
6.2. Der Geschäftsbereich des Referats 4/07 – Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen lautet:
„Förderung von Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung und für die Existenzgründung landwirtschaftlicher Betriebe; Förderung der Almwirtschaft, fachliche Angelegenheiten der Almwirtschaft und Führung des Almkatasters; Koordinierung und Abwicklung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften; Abgabe von Stellungnahmen in Angelegenheiten des landwirtschaftlichen Siedlungsverfahrens und des Grundverkehrs; landwirtschaftlicher Bausachverständigendienst; Sachverständigendienst für fachliche Fragen der Landwirtschaft; landwirtschaftliche Sachverständigentätigkeit für die Agrarbehörde im Rahmen von Agrar- und Rodungsverfahren; fachliche Angelegenheiten des Bodenschutzes einschließlich Sachverständigentätigkeit, Koordination der Bodenschutzberatung, Förderung von Maßnahmen zum Bodenschutz, Führung der Bodenproben und Bodendatenbank sowie Koordinierung des Sachverständigendienstes im Bereich des Bodenschutzes.“
6.3. Im Geschäftsbereich des Referats 4/08 – Ländliche Entwicklung und Bildung wird der Punkt nach der Wortfolge „Angelegenheiten des Genwesens betreffend den pflanzlichen Bereich der Land- und Forstwirtschaft“ durch einen Strichpunkt ersetzt und die Wortfolge „zentrale Rechnungsstelle.“ angefügt. Die Wortfolge „Zwecken dieser Anstalten“ wird durch die Wortfolge „Zwecken dieser Einrichtungen“ und die Wortfolge „VB-II-Bediensteten dieser Schulen, Anstalten und Betriebe“ durch die Wortfolge „Bediensteten dieser Schulen, Schülerheime und Lehrbetriebe“ ersetzt. Bei den angegliederten Einrichtungen wird das Wort „Strandlhof“ durch das Wort „Standlhof“ ersetzt und wird nach der Wortfolge „Landwirtschaftsbetrieb Winklhof“ die Wortfolge „Landwirtschaftsbetrieb Stoissengut in Saalfelden“ angefügt.
7.1. Im Geschäftsbereich der Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit wird die Wortfolge „Klimaschutzkoordination des Landes im nationalen Klimaschutzkomitee“ durch die Wortfolge „Klimaschutzkoordination; Vertretung des Landes im nationalen Klimaschutzkomitee“ ersetzt und wird nach dem Ausdruck „Lokale Agenda 21“ das Wort „, Umweltbildung“ eingefügt.
7.2. Im Geschäftsbereich des Referats 5/01 – Abfallwirtschaft und Umweltrecht wird am Ende der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt: „zentrale Rechnungsstelle und Qualitätsmanagement.“
8.1. Der Geschäftsbereich des Referats 6/01 – Zentrale Dienste, Rechnungswesen und Controlling lautet: „Zentrale Rechnungsstelle, administrativer und technischer Dienst für allgemeine Belange der Abteilung; Zentralkanzlei der Abteilung; Fuhrparkmanagement; Budgetplanung, -erstellung und verwaltung; Controlling; mittelfristige Finanzplanung; Rechnungsführung inklusive Koordinierung in den Straßenmeistereien; Bewirtschaftung des Finanzierungshaushalts; Anlagenbuchhaltung für bewegliches/unbewegliches Vermögen, Inventarverwaltung; Debitorenmanagement, Kosten-/Leistungsrechnung; Förderung Landeswege.“
8.2. Im Geschäftsbereich des Referats 6/03 – Landeshochbau wird am Ende der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt: „Schutzhüttenförderung.“.
8.3. Die Bezeichnung und der Geschäftsbereich des Referats 6/06 lauten:
Projektierung und Neubau von Landesstraßen, Straßen- und Investitionsprogramme; Abwicklung von Großbauvorhaben, Tunnelbauten und Sonderprojekten; straßenbautechnischer Sachverständigendienst; Angelegenheiten des Lärmschutzes an Landesstraßen, Baustellensachbearbeitung und Bauüberwachung; Projektsteuerung und Projektleitung; Koordination straßenbaulicher Agenden mit Bundesländern, ASFINAG und Dritten.“
8.4. Im Geschäftsbereich des Referats 6/08 – Landesstraßenverwaltung wird die Wortfolge „, Aufbau und Wartung des Betriebsfunks“ durch die Wortfolge „; technische Leitung der Betriebswerkstätten inklusive Verwaltung des Fuhrparks der Straßenmeistereien“ ersetzt.
8.5. Nach dem Geschäftsbereich des Referats 6/11 – Maschinenbau und Elektrizitätswesen wird angefügt:
Landesmobilitätskonzept; verkehrspolitische Angelegenheiten; Verkehrsträger übergreifende Planung (Verkehrsmodelle, Kosten-Nutzen-Untersuchungen) und Koordination; neue Organisations- und Finanzierungsformen, Investitionsplanung und Dringlichkeitsreihungen; Pilotprojekte; übergeordnete Planung; Mitwirkung an regionalen und örtlichen Verkehrskonzepten; Verkehrstelematik und management; Verkehrssachverständigendienst in Verwaltungsverfahren; allgemeine Angelegenheiten der Verkehrssicherheit einschließlich des Verkehrssicherheitsfonds; Datengrundlagen (Verkehrszählungen, Verkehrserhebungen und befragungen, Straßendatenbank); Verkehrsuntersuchungen; Landesradverkehrsprogramm; strategische Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs (Rahmenplan ÖV, Förderungen von Verkehrsdiensten und Infrastruktur, Verkehrsverbundangelegenheiten); Vorstudien und generelle Projektierung für Eisenbahninfrastruktur; Schienengüterverkehr (zB Anschlussbahnförderung).“
9.1. Vor dem Geschäftsbereich des Referats 7/01 – Wasser- und Energierecht wird eingefügt:
„Stabsstelle strategische Planung und zentrale Koordination
Projektkoordination im Rahmen der Entwicklung und Umsetzung der Abteilungsstrategie sowie in der wasserwirtschaftlichen Planung; referatsübergreifende Budgetangelegenheiten und koordination; zentrale Rechnungsstelle; Budget-Controlling.“
9.2. Im Geschäftsbereich des Referats 7/03 – Allgemeine Wasserwirtschaft entfällt die Wortfolge „, weiters des Wasserinformationssystems Salzburg und des Wasserinformationssystems Austria (WISA) gemäß dem 6. Abschnitt des Wasserrechtsgesetzes 1959; Angelegenheiten des Wasserbuches“.
9.3. Nach dem Geschäftsbereich des Referats 7/05 – Gewässerschutz wird angefügt:
Angelegenheiten des Salzburger Geographischen Informationssystems (SAGIS) und des Wasser-informationssystems Salzburg (WIS) sowie des Wasserinformationssystems Austria (WISA); Angelegenheiten des Wasserbuches; Koordination der Geodateninfrastruktur im Land Salzburg; technische und inhaltliche Unterstützung in der Anwendung raumbezogener Daten; Beschaffung, Verwaltung, Analyse und Abgabe der Geobasis- und Geofachdaten des Landes Salzburg; Erstellung, Führung und technische Bearbeitung von Planungsgrundlagen; Geodateninfrastruktur-Koordinierungsstelle gemäß INSPIRE-Richtlinie; Vertretung des Landes nach außen in Sachen der Geodateninfrastruktur, insbesondere auch in der nationalen Koordinierungsstelle; Koordination und Administration der GIP (Graphen-Integrationsplattform) im Land Salzburg sowie Vertretung des Landes Salzburg im Verein Österreichisches Institut für Verkehrsdateninfrastruktur (ÖVDAT) und in der WIS-Bundesländer-Kooperationsgruppe.“
10.1. Die Wortfolge „Zentrale Rechnungsstelle (Berichtswesen für die Abteilungsleitung; Finanzstatistik)“ entfällt.
10.2. Im Geschäftsbereich des Referats 8/01 – Allgemeine Finanzangelegenheiten wird die Wortfolge „Orts- und Kurtaxe“ durch die Wortfolge „Abgaben nach dem Salzburger Nächtigungsabgabengesetz“ ersetzt und wird am Ende der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt: „zentrale Rechnungsstelle.“
10.3. Im Geschäftsbereich des Referats 8/02 – Budgetangelegenheiten werden die Wortfolge „mittel- und langfristige“ durch das Wort „mittelfristige“, die Wortfolge „Rücklagengebarung, Kreditüberschreitungen“ durch die Wortfolge „Gebarung der Zahlungsmittelreserven, Mittelübertragungen und aufstockungen“ sowie das Wort „Subventionsbericht“ durch das Wort „Transferbericht“ ersetzt.
10.4. Im Geschäftsbereich des Referats 8/03 – Zivilrechtsangelegenheiten und Landesliegenschaften wird das Wort „Rechtsanagelegenheiten“ durch das Wort „Rechtsangelegenheiten“ ersetzt.
10.5. Im Geschäftsbereich des Referats 8/04 – Beteiligungen wird die Wortfolge „Angelegenheiten der Vereinsmitgliedschaften des Landes im Einvernehmen mit der nach dem Vereinsgegenstand fachlich in Betracht kommenden Abteilung“ durch die Wortfolge „Angelegenheiten der Mitgliedschaften des Landes im Einvernehmen mit der fachlich zuständigen Abteilung“ ersetzt.
11.1. Im Geschäftsbereich des Referats 9/02 – Landessanitätsdirektion wird am Ende der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt: „zentrale Rechnungsstelle.“
11.2. Das Referat 9/04 – Landessportbüro entfällt samt Geschäftsbereich.
11.3. Bei den Angliederungen wird angefügt:
12.1. Vor dem Referat 10/01 – Wohnbau, Finanzangelegenheiten, Controlling wird eingefügt:
„Stabsstelle Gemeindeservice – Zweitwohnen und Apartments:
Unterstützung der Gemeinden betreffend Zweitwohnen, Apartments und diesbezügliches Flächenmanagement (Steuerung des Bodenverbrauchs und Flächensparen), insbesondere Beratung und Hilfestellung bei der Vollziehung einschlägiger Rechtsvorschriften durch die Gemeinden.“
12.2. Der Geschäftsbereich des Referats 10/01 – Wohnbau, Finanzangelegenheiten, Controlling lautet:
„Allgemeine Organisationsangelegenheiten einschließlich Zentralkanzlei der Abteilung; Entwicklung und Abwicklung von EDV-Anwendungen; Berichtswesen; allgemeine Angelegenheiten des Wohnungswesens; Förderungskontrolle; Geschäftsführung des Wohnbauförderungsbeirats; Wohnbauprogramm; zentrale Rechnungsstelle; Liquiditätsplanung, Mitwirkung am Voranschlag und am Rechnungsabschluss des Wohnbaubudgets, Finanzstatistik; Wohnberatung Salzburg.“
12.3. Im Geschäftsbereich des Referats 10/03 – Rechtsangelegenheiten Planen, Bauen, Wohnen wird nach dem abschließenden Wort „Gemeinden“ angefügt: „, soweit nicht eine Zuständigkeit der Stabsstelle Gemeindeservice – Zweitwohnen und Apartments besteht.“
12.4. Das Referat 10/04 – Geodateninfrastruktur entfällt samt Geschäftsbereich und erhält das bisherige Referat 10/05 – Raumplanung die neue Bezeichnung „Referat 10/04 – Raumplanung“.
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