Standortverordnung Gemeinde Großgmain – Projekt im Bereich der GP 424/15, KG Großgmain
LGBLA_SA_20190822_53Standortverordnung Gemeinde Großgmain – Projekt im Bereich der GP 424/15, KG GroßgmainGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:
(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 424/4 (TF), 424/15 und 424/17, jeweils KG 56517 Großgmain, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 665 m² zulässig.
(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großgmain über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
Diese Verordnung tritt mit 23. August 2019 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.
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