Salzburger Verwaltungsabgaben- und Kommissionsgebührenverordnung 2018; Änderung
LGBLA_SA_20190626_37Salzburger Verwaltungsabgaben- und Kommissionsgebührenverordnung 2018; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund der §§ 3 und 9 des Salzburger Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetzes 1969, LGBl Nr 77, und des § 77 Abs. 3 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl Nr 51, jeweils in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Salzburger Verwaltungsabgaben- und Kommissionsgebührenverordnung 2018 – S.VuK-VO 2018, LGBl Nr 23/2018, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 112/2018, wird geändert wie folgt:
„(6) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 37/2019 tritt mit 27. Juni 2019 in Kraft.“
2.1. Im Abschnitt „Straßenverkehr und Schifffahrt“ lautet die Tarifpost 7:
„
7
Bewilligung von sonstigen Vorhaben, ausgenommen Vorhaben von lediglich örtlicher Bedeutung, wenn diese nicht gewerblich oder nicht im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung durchgeführt werden
100 €
“
2.2. Im Abschnitt „Raumordnung und Bauen“ werden die folgenden Änderungen vorgenommen:
2.2.1. Die Tarifpost 22 Z 3 lautet:
„
Änderung bescheidmäßig festgelegter Bebauungsgrundlagen (§ 24a BGG)
100 €
“
2.2.2. Die Anmerkung 2 entfällt.
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