Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2019
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Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), LGBl Nr 32/2015, idgF wird kundgemacht:
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2019:
für die Unterhaltskosten
485 €
für den Erziehungsaufwand
für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
130 €
für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
218 €
für Kinder ab dem 11. Lebensjahr
243 €
Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2019 ...........................
559,80 €.
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