Anpassungsfaktor für Leistungsentgelte der Eingliederungshilfe – 2019
LGBLA_SA_20181220_99Anpassungsfaktor für Leistungsentgelte der Eingliederungshilfe – 2019Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 13 Abs 3 des Salzburger Behindertengesetzes 1981, LGBl Nr 93, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Der Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Eingliederungshilfe beträgt für das Jahr 2019 2,80 %.
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